Zeit 20.12.2025
09:54 Uhr

Wohnen: Bundesjustizministerin Hubig will Anstieg von Indexmieten deckeln


Zur Dämpfung von Mieterhöhungen: Die Justizministerin Stefanie Hubig hat einen neuen Gesetzesentwurf eingereicht. Mietsteigerungen sollen maximal bei 3,5 Prozent liegen.

Wohnen: Bundesjustizministerin Hubig will Anstieg von Indexmieten deckeln
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine ‌neue Gesetzesinitiative zum Mietrecht für erschwinglicheren Wohnraum angekündigt . "Wir deckeln den Anstieg von Indexmieten bei 3,5 Prozent pro Jahr", sagte Hubig gegenüber den Partner-Zeitungen ​der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft . Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe sie vor ein paar Tagen in die ‍regierungsinterne Abstimmung gegeben. Die Ministerin begründete diese Gesetzesinitiative damit, dass an der Inflationsrate orientierte Indexmieten nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine stark angestiegen seien. " Mieterhöhungen von jährlich sechs bis sieben Prozent oder ⁠sogar noch mehr sind auf Dauer aber kaum zu stemmen", sagte Hubig . Ihr Ziel sei es, dass das Mietenpaket spätestens Anfang 2027 so in Kraft trete und für alle Indexmietverträge gelte. Auch Kurzzeitvermietungen, für die bislang keine Mietpreisbremse gilt und die immer wieder verlängert werden können, will Hubig künftig auf maximal sechs Monate begrenzen. Bei einer längeren Befristung sollen Wohnungen der regulären Mietpreisbremse unterliegen. Die Gesetzesinitiative sieht auch eine Reform beim möblierten Wohnen vor . "Im Mietvertrag muss klar ausgewiesen sein, wie hoch die Grundmiete und wie ‍hoch der Zuschlag für die Möblierung ist", sagte Hubig. Das schaffe Transparenz und mache es einfacher für den Mieter zu erkennen, ob die Mietpreisbremse eingehalten werde. Hubig will klare ⁠und praktikable Regelungen für die Berechnung des Möblierungszuschlags. Für voll möblierte Wohnungen sollen Vermieter eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete verlangen können.