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23.02.2026
11:50 Uhr
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Der AfD-Bundesvorsitzende Gottschalk vermutet weitere Beschäftigungen von Freunden oder Familie in seiner Partei. Der Bundeskanzler erwägt eine Gesetzesverschärfung.

Der stellvertretende AfD -Bundesvorsitzende Kay Gottschalk geht davon aus, dass weitere Fälle von Anstellungen von Familienmitgliedern und Bekannten in seiner Partei bekannt werden. "Ich denke, es werden noch welche kommen", sagte Gottschalk im ARD- Morgenmagazin. Die AfD müsse "in Zukunft mit diesen Vorgängen etwas transparenter umgehen" sagte er. "Weil immer, wenn sie etwas im Dunkeln halten, dann wird ja gemunkelt, dann wird spekuliert an der Stelle." Als Konsequenz aus den Vorwürfen gegen die AfD hatten Regierungspolitiker aus CDU und SPD in den vergangenen Tagen eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes gefordert. Dieses sieht vor, dass Parlamentarier keine eigenen Verwandten, Partner oder Ex-Partner anstellen dürfen. Die Beschäftigung solcher Personen in anderen Abgeordnetenbüros ist aber nicht geregelt. Gottschalk sagte, einer gesetzlichen Regelung werde sich die AfD nicht verschließen. "Das wird kommen. Ich denke, das wird uns treffen. Da müssen wir uns auch drauf vorbereiten." Schärfere Regeln müssten dann aber auch für die Post und die Deutsche Bahn gelten, sagte er. Merz erwägt strengere gesetzliche Regelung In Sachsen-Anhalt waren nach Recherchen der ZEIT und der ZDF-Sendung frontal mehrere Fälle bekannt geworden, in denen AfD-Politiker Familienangehörige von Parteimitgliedern beschäftigt hatten. So sollen etwa drei Geschwister eines AfD-Spitzenpolitikers bei einer Bundestagsabgeordneten angestellt sein. Auch der Parteivorsitzende der AfD, Tino Chrupalla , beschäftigt nach Recherchen der ZEIT die Ehefrau eines Parteifreundes. In Niedersachsen arbeiten Medienberichten zufolge sowohl die ehemalige als auch die aktuelle Ehefrau des Landesvorsitzenden Ansgar Schledde für die Partei. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zieht als Konsequenz aus den Vorwürfen der Überkreuz-Anstellungen gegen die AfD strengere Gesetze in Erwägung. "Ich würde uns eine gesetzliche Regelung gerne ersparen. Angesichts des Ausmaßes des Missbrauchs werden wir aber möglicherweise nicht darum herumkommen", sagte Merz den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (NBR) und der Rheinpfalz . Eine Überkreuz-Anstellung bezeichnet die gegenseitige Anstellung von Bundestags- oder Landtagsabgeordneten der jeweiligen Familienangehörigen oder Partner.