Zeit 02.03.2026
20:47 Uhr

Vetternwirtschaft: AfD-Fraktionsvize Stefan Keuter muss Personalverantwortung abgeben


Der AfD-Vorstand zieht nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft gegen Stefan Keuter Konsequenzen. Er muss die Personalabteilung abgeben, Fraktionsvize darf er bleiben.

Vetternwirtschaft: AfD-Fraktionsvize Stefan Keuter muss Personalverantwortung abgeben
Nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft muss der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Stefan Keuter die Zuständigkeit für die Personalabteilung abgeben. Das übernimmt nun der parlamentarische Geschäftsführer Peter Felser, wie aus einer Mitteilung der AfD-Bundestagsfraktion hervorgeht. Keuter war in die Kritik geraten, weil er seine Lebensgefährtin in seinem Bundestagsbüro beschäftigt haben soll. Er bestritt, mit der Mitarbeiterin liiert zu sein. Doch der Fall sorgte auch innerhalb der AfD für Unmut. Es gab Rücktrittsforderungen. Alice Weidel forderte Konsequenzen Co-Partei- und Fraktionschefin Alice Weidel hatte nach der Sitzung des Fraktionsvorstands am vergangenen Montag gesagt, Keuter habe eine Woche Zeit, dem Fraktionsvorstand mitzuteilen, welche Konsequenzen er daraus ziehe. Informationen der ZEIT zufolge stand Keuter vor der Entscheidung, sich von seiner Mitarbeiterin zu trennen oder die Verantwortung für den Bereich Personal im Fraktionsvorstand abzugeben. Seinen Posten als Fraktionsvize kann Keuter nach diesem Stand behalten. Grundsätzlich ist nicht ausgeschlossen, dass in einer Fraktionssitzung noch anders über seinen Posten als Fraktionsvize entschieden wird, sollten entsprechende Mehrheiten entstehen. Seit mehreren Wochen wird über Beschäftigungsverhältnisse in der AfD diskutiert. Die Debatte kam auf, nachdem Vorwürfe von Vetternwirtschaft in den eigenen Reihen im Landesverband Sachsen-Anhalt geäußert worden waren. Durch Medienberichte wurden dann Fälle bekannt, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen Abgeordneten der Partei beschäftigt wurden, teils mehrere Mitglieder einer Familie. Bundestagsabgeordnete dürfen Familienangehörige, Lebens-, Ehepartner oder Ex-Partner nicht auf Steuerzahlerkosten anstellen. Das untersagt das Abgeordnetengesetz .