Zeit 05.02.2026
17:26 Uhr

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein: Nius scheitert mit Beschwerde gegen Aussagen von Daniel Günther


Das Portal "Nius" wirft Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther vor, gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Ein Gericht sieht dafür keine Grundlage.

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein: Nius scheitert mit Beschwerde gegen Aussagen von Daniel Günther
Das Onlineportal Nius ist mit seiner Beschwerde gegen Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) gescheitert. Nius habe "keinen Anspruch auf vorläufiges Unterlassen und Widerruf von Äußerungen, die Daniel Günther im Rahmen der ZDF-Talkshow Markus Lanz Anfang Januar 2026 getätigt" habe, teilte das Gericht mit. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht sieht keine Verletzung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebots. Günther habe die Äußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt. Seine Aussagen seien dem Land daher nicht zurechenbar, hieß es. Nius ' Beschwerde richtete sich gegen das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten. Konkret ging es um zwei Äußerungen, die Günther in der Sendung getätigt hatte. Er hatte Nius und andere Portale zum einen als "Feinde von Demokratie" bezeichnet. Zum anderen hatte er gesagt, Nius berichte "vollkommen faktenfrei". Der Anwalt von Nius hatte argumentiert, diese Äußerungen seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, weil Günther als Ministerpräsident und damit als Verfassungsorgan gesprochen habe. Teilnahme am medienpolitischen Diskurs Das Gericht urteilte nun, Günther habe sich in den "angegriffenen Äußerungen" nicht auf sein Amt bezogen, sondern sich am allgemeinen medienpolitischen Diskurs beteiligt. Dass er sich an anderer Stelle in der Talkshow auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe, führe zu keinem anderen Ergebnis. Die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. Günthers Auftritt bei Markus Lanz hatte für Kritik gesorgt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) warf dem CDU-Politiker vor, Zensurmaßnahmen gegen kritische Medien zu erwägen. Günther wies den Vorwurf zurück . "Ein Verbot oder eine Zensur von Medienportalen habe ich zu keinem Zeitpunkt thematisiert", sagte Günther den Kieler Nachrichten . Vielmehr habe er sich für ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige ausgesprochen. Hintergrund der Kritik: Günther hatte in der Talkshow auf die Nachfrage des Moderators, ob zum Schutz der Demokratie Verbote oder Zensur erforderlich seien, mit "Ja" geantwortet. Unmittelbar danach sprach er von Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen vor problematischen Inhalten in sozialen Medien und argumentierte für eine Altersbeschränkung auf 16 Jahre , ähnlich wie sie etwa in Australien umgesetzt werde. "Darauf bezog sich auch meine Antwort auf die Nachfrage des Moderators", sagte Günther.