Zeit 26.11.2025
18:50 Uhr

Verwaltungsgericht: Verbot von Berliner Palästinakongress war rechtswidrig


Das Verwaltungsgericht hat zugunsten zweier propalästinischer Veranstaltungen entschieden. Eine davon hätte die Parole "From the river to the sea" im Titel tragen dürfen.

Verwaltungsgericht: Verbot von Berliner Palästinakongress war rechtswidrig
Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot und die Auflösung des Berliner Palästinakongresses im April 2024 für rechtswidrig erklärt. Das Vorgehen der Polizei sei unverhältnismäßig gewesen, teilte das Gericht mit. Der Kongress unter dem Motto "Wir klagen an" sollte an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Bürokomplex in Berlin-Tempelhof stattfinden. Die Polizei hatte vorab die Verwendung bestimmter Parolen verboten. Außerdem untersagte das Landesamt für Einwanderung mehreren Rednern die Teilnahme an dem Kongress. Es sei zu erwarten gewesen, "dass sie strafbare Äußerungsdelikte begehen könnten", hieß es. Kurz nach Beginn der Veranstaltung war eine Videobotschaft eines geplanten Redners abgespielt worden. Daraufhin unterbrach die Polizei die Stromversorgung für die Videoübertragung, löste die Versammlung auf und verbot, sie an den Folgetagen fortzusetzen. Der Veranstalter hatte gegen das Verbot geklagt. Gegen die zuvor erlassenen Beschränkungen sei bis zur Auflösung der Versammlung nicht verstoßen worden, teilte das Verwaltungsgericht zur Begründung mit. Auch strafbare Äußerungsdelikte habe die Polizei nicht festgestellt. Zudem sei nicht erkennbar gewesen, dass die Polizei "mildere, gleich geeignete Mittel ernsthaft in Erwägung gezogen" habe, um der besonderen Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit hinreichend Rechnung zu tragen. Mildere Mittel – wie etwa der Ausschluss einzelner Redner und Teilnehmer – hätten sich aufgedrängt, urteilte das Gericht. Gegen das Urteil kann Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden. Polizei verbot Versammlung wegen umstrittener Parole Auch in einem zweiten Fall aus dem Dezember 2023 hatte das Gericht für die Demonstrierenden entschieden. Diese wollten die Parole " From the river to the sea " abwandeln und als Motto für ihre Veranstaltung nutzen: " From the river to the sea, you will get the hug you need " sollte es heißen. Die Teilnehmenden wollten anbieten, Menschen zu umarmen, die sich vom Nahostkonflikt belastet fühlen. Die Polizei verbot die Versammlung. Das Verwaltungsgericht ließ sie auf einen Eilantrag hin grundsätzlich zu, ordnete aber an, dass das Motto nicht verwendet werden dürfe. Die Veranstalterin klagte, um feststellen zu lassen, dass das Verbot des Mottos rechtswidrig war. Das abgewandelte Motto verstoße nicht gegen Strafgesetze, entschied nun das Berliner Verwaltungsgericht. Im Zusammenhang mit dieser Versammlung lasse es keinen konkreten Bezug zur islamistischen Terrororganisation Hamas oder zum propalästinensischen Verein Samidoun erkennen. Mit dem Nachsatz werde das Bestreben ausgedrückt, Menschlichkeit zu zeigen und Trost zu spenden. Das spreche gerade gegen eine Nähe zu einer extremistischen Gruppe. Außerdem seien frühere Versammlungen dieser Veranstalterin friedlich verlaufen. Dem Gericht zufolge plant sie weitere Veranstaltungen dieser Art. Vergangene Woche hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden , dass das Bestreiten des Existenzrechts Israels nicht generell untersagt werden darf. "Das generelle Verbot eines Bestreitens des Existenzrechts des Staates Israel ist rechtswidrig. Das Existenzrecht des Staates Israel in Abrede zu stellen, verwirklicht für sich genommen keinen Straftatbestand", teilte das Gericht mit. Eine "kritische Auseinandersetzung" mit der Staatsgründung Israels "und die Forderung nach einer friedlich zu vollziehenden Veränderung bestehender Verhältnisse unterliegt grundsätzlich dem Schutz der Meinungsfreiheit", hieß es. Hintergrund waren Auflagen für eine propalästinensische Demonstration in Düsseldorf am vergangenen Samstag.