Zeit 30.09.2026
04:23 Uhr

Vermögensungleichheit: Ostbeauftragte fordert Ausgleich bei Erbschaftsteuer


Das Aufkommen bei der Erbschaftsteuer unterscheidet sich stark zwischen Ost und West. Elisabeth Kaiser findet: »Wer wenig erbt, darf nicht zweimal verlieren.«

Vermögensungleichheit: Ostbeauftragte fordert Ausgleich bei Erbschaftsteuer
In der Debatte über ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland fordert die Ostbeauftragte der Bundesregierung , Elisabeth Kaiser (SPD), einen finanziellen Ausgleich zwischen Bundesländern mit hohem und niedrigem Erbschaftsteueraufkommen. In einem Gastbeitrag anlässlich des Berichts zum Stand der Deutschen Einheit schreibt die SPD-Politikerin in der Rheinischen Post : »Das durchschnittliche Netto-Gesamtvermögen je Haushalt lag 2023 in Ostdeutschland bei 125.500 Euro, in Westdeutschland bei 257.100 Euro. Beim Immobilienvermögen waren es 97.800 Euro gegenüber 214.500 Euro.« Das sagt Kaiser zufolge nichts darüber aus, ob Menschen im Osten weniger vorsorgen oder weniger wagen wollten. Sie stellt am Mittwoch dem Bundeskabinett ihren Bericht zum Stand der Deutschen Einheit vor. »Unterschiedliche Wirtschafts- und Eigentumsordnungen und die Umbrüche nach 1990 wirken bis heute nach«, schreibt die Ostbeauftragte. 95 Prozent des vererbten Vermögens entfallen auf Westdeutschland »Deshalb müssen wir auch über die Erbschaftsteuer reden. Ich finde, wir sollten Ausnahmen und Privilegierungen bei sehr großen Vermögensübertragungen überprüfen und dabei den föderalen Mechanismus mitdenken«, schreibt Kaiser im Gastbeitrag. »Wenn eine gerechtere Besteuerung großer Erbschaften zusätzliche Einnahmen schafft, dürfen nicht allein die Länder davon profitieren, wo das Erbschaftssteueraufkommen besonders hoch ist.« Länder würden Schulen, Hochschulen und Infrastruktur finanzieren und Bedingungen für wirtschaftliche Entwicklung schaffen. »Wer wenig erbt, darf nicht zweimal verlieren: beim privaten Vermögen und bei den öffentlichen Möglichkeiten seines Landes«, schreibt Kaiser. Aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zufolge entfielen im Jahr 2025 95 Prozent des Gesamtwerts der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen auf die westlichen Bundesländer – bei einem Anteil von 81 Prozent an der Gesamtbevölkerung. 142,5 Milliarden Euro und damit ein Großteil des Gesamtwerts von steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen fielen auf den Westen. Ostdeutschland einschließlich Berlin kommt demnach auf lediglich acht Milliarden Euro.