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05.03.2026
19:37 Uhr
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Veggieburger und Tofuwürstchen: In der EU dürfen vegetarische Produkte weiter wie ihr Fleisch-Pendant heißen. Doch manche müssen umbenannt werden.

Vegetarische Ersatzprodukte dürfen auch künftig ähnlich wie Fleischgerichte genannt werden. Darauf haben sich die EU-Mitgliedsstaaten mit dem Europäischen Parlament geeinigt. Damit ist der Vorschlag für ein Verbot von Begriffen wie "Veggieburger" oder "Tofu-Wurst" gescheitert. Ausgenommen sind Produkte, die sich auf konkrete Tier- oder Fleischarten beziehen, etwa Kotelett oder Speck. Der Kompromiss muss noch formell vom Europaparlament und den europäischen Staaten angenommen werden. Das EU-Parlament hatte im vergangenen Jahr ein weitgehendes Verbot von Bezeichnungen wie "Veggieburger" vorgeschlagen und das mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet. Kritik von Verbraucherschützern und Unternehmen Der Vorschlag war Teil der Beratungen über ein Gesetzespaket, mit dem die EU die Position europäischer Landwirtinnen und Landwirte in Preisverhandlungen mit Supermärkten stärken wollte. Mit dem getroffenen Kompromiss wird der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission wieder aufgegriffen. Noch im Jahr 2020 hatte das EU-Parlament einen ähnlichen Entwurf abgelehnt . Das vorgeschlagene Verbot wurde von Unternehmen wie Aldi Süd oder Burger King wegen der hohen wirtschaftlichen Kosten kritisiert. Der Bundesverband für Alternative Proteinquellen rechnete etwa mit einem Gesamtschaden von 250 Millionen Euro. Auch Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) kritisierte den Vorschlag. "Ich stehe für Bürokratieabbau, deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag nicht", sagte er im Oktober.