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03.12.2025
07:08 Uhr
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Sollte die AfD als rechtsextrem eingestuft werden, braucht es laut Thüringens Innenminister klare Vorgaben im öffentlichen Dienst. Einzelfallprüfungen reichten nicht.

Vor der Innenministerkonferenz hat Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) Kritik an den bisherigen Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur AfD geäußert. "Da hätte mehr gemacht werden können", sagte Maier dem Tagesspiegel . Die Resultate seien nicht zufriedenstellend. Die Arbeitsgruppe wurde eingesetzt, um zu klären, welche dienstrechtlichen Folgen es für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst hätte, sollte die Einstufung der Partei als rechtsextreme Bestrebung vor Gericht bestätigt werden . Maier fordert, über Einzelfallprüfungen hinauszugehen und stattdessen klare Vorgaben zu schaffen. Ein klarer Rahmen solle gesetzt werden, dazu müssten Fallgruppen definiert und bestimmte Abstufungen festgelegt werden. Der Union und dem Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) wirft Maier in diesen Fragen Zurückhaltung vor. "Ich finde das sehr bedauerlich", sagte er. Zudem sprach sich der Innenminister für eine Gesetzesänderung beim Waffenrecht aus. Die Gerichte kämen in den Ländern zu unterschiedlichen Auslegungen. "Aber es darf keine Waffen in den Händen von Extremisten geben, da gibt es keinen Interpretationsspielraum." In Bremen kommen am Abend die Ressortchefs zur Innenministerkonferenz zusammen. Vier Landesverbände bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft Im Frühjahr hatten die Innenminister von Bund und Ländern die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der AfD vereinbart, die sich inzwischen konstituiert hat. Dies geschah, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz Anfang Mai mitgeteilt hatte, dass es die AfD fortan als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde . Derzeit ruht die Einstufung wegen einer Klage der AfD gegen diesen Schritt, bis das Gericht entscheidet . In vier Bundesländern sind die Landesverbände der Partei bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft: Neben Thüringen sind das Brandenburg , Sachsen und Sachsen-Anhalt. In fünf weiteren Bundesländern gelten AfD-Landesverbände als Verdachtsfälle .