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06.02.2026
05:07 Uhr
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Ein bestehender Gesetzentwurf könnte nachgebessert werden, um gefährdete Berufsgruppen stärker zu schützen, sagt Stefanie Hubig. Sie prüfe die Sachlage.

Nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter bei einer Fahrscheinkontrolle im Regionalexpress erwägt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein strengeres Gesetz zum Schutz gefährdeter Berufsgruppen. Ihr Ministerium prüfe, ob ein bestehender Gesetzentwurf nachgebessert werden müsse. "Wir stimmen den Gesetzentwurf gerade ab und werten die dazu eingegangenen Stellungnahmen aus", sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das Justizministerium prüfe, ob es Anpassungen brauche, damit das besondere Unrecht von Angriffen gegen gefährdete Berufsgruppen wie Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter besser abgebildet werde, sagte Hubig. Sie sagte aber auch: "Straferhöhungen allein lösen das Problem ganz sicherlich nicht." Bereits heute sehe das deutsche Strafrecht für Tötungsdelikte die strengsten Strafen vor. Steigende Gewalt gegenüber öffentlich Bediensteten Anders hatte sich zuvor Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geäußert. "Die steigende Gewalt gegenüber Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes und anderen Dienstleistern wie den Mitarbeitern der Bahn braucht entschiedene Konsequenzen", sagte der CSU-Politiker. Der strafrechtliche Schutz für Mitarbeiter von Dienstleistungsunternehmen wie der Bahn müsse deutlich verschärft, der Strafrahmen ausgeweitet werden. Am Montagabend war der 36-jährige Zugbegleiter Serkan C. in einem Regionalexpress nahe Kaiserslautern bei einer Ticketkontrolle tödlich verletzt worden . Nach Angaben der Polizei hatte ein 26 Jahre alter Fahrgast keinen gültigen Fahrschein und sollte den Zug verlassen, woraufhin der Mann dem Zugbegleiter mehrfach heftig mit der Faust gegen den Kopf schlug. Der Zugbegleiter starb später im Krankenhaus. Die Tat löste deutschlandweit Entsetzen aus . Das Bundesjustizministerium hatte zum Jahreswechsel einen Entwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens veröffentlicht. Dieser sieht vor, dass Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, strafrechtlich besser geschützt werden sollen.