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05.02.2026
13:18 Uhr
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Der Wolf auf der Hornisgrinde im Nordschwarzwald darf nach längerem Streit zwischen Tierschützern und dem Land nun doch geschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Stuttgart entschieden. Nach Angaben des Landesumweltministeriums ist das Tier verhaltensauffällig und sucht gezielt die Nähe von Menschen. © dpa-infocom, dpa:260205-930-646362/1