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09.02.2026
12:32 Uhr
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Der Wolf im Nordschwarzwald darf nun doch bis auf weiteres nicht geschossen werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschieden und damit eine Ausnahmegenehmigung des Landesumweltministeriums erneut außer Kraft gesetzt. Der Aufschub gilt bis zu einer weiteren Entscheidung des Gerichts. © dpa-infocom, dpa:260209-930-662164/1