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26.11.2025
10:32 Uhr
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Die Thüringer AfD ist mit einer Klage gescheitert: Wer gegen die Demokratie agiert, muss im Freistaat auch künftig nicht zur juristischen Ausbildung zugelassen werden.

Der Freistaat Thüringen darf Personen vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen, wenn sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Das entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar. Demnach ist eine entsprechende Regelung mit der Landesverfassung vereinbar. Mit der Entscheidung wiesen die Weimarer Richter eine Klage der Thüringer Landtagsfraktion der AfD ab. Der Eingriff in die Berufsfreiheit ist laut dem Gerichtshof gerechtfertigt, da die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege gesellschaftliches Vertrauen sowohl in einzelne Richter als auch in die Justiz als Ganzes voraussetzt. Damit sei es nicht vereinbar, wenn Referendare beschäftigt würden, die gegen die Demokratie agierten. Allerdings müssten die verfassungsfeindlichen Handlungen ein gewisses Gewicht haben. Die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei genüge in der Regel nicht, teilte das Gericht mit. AfD sah Recht auf Berufsfreiheit eingeschränkt Die AfD-Fraktion hatte zuvor kritisiert, die im Dezember 2022 eingeführte Regelung aus dem Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst verstoße gegen die Thüringer Verfassung und sei nicht mit dem Recht auf Berufsfreiheit vereinbar. Den entsprechenden Passus legte sie deshalb dem Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung vor. Die Thüringer AfD wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.