Zeit 26.02.2026
10:51 Uhr

Tariftreuegesetz: Bundestag verabschiedet das Tariftreuegesetz


Öffentliche Aufträge sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge einhalten. Es gibt jedoch Ausnahmen von den neuen gesetzlichen Regelungen.

Tariftreuegesetz: Bundestag verabschiedet das Tariftreuegesetz
Der Bundestag hat das sogenannte Tariftreuegesetz mit der Mehrheit der Regierungsparteien beschlossen. Das Gesetz soll tarifliche Bedingungen stärker in der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes verankern. Öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge einhalten oder vergleichbare Bedingungen für ihre Beschäftigten bieten. Neben Union und SPD stimmten auch die Grünen für das Gesetz. Die Linke enthielt sich, die AfD stimmte dagegen. Die Reichweite der Regelungen jedoch fällt geringer aus als zunächst geplant. Der Bereich von Lieferleistungen bleibt hierbei ausgenommen. Darunter fallen Lieferungen etwa von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Material. Aufträge in diesem Bereich fallen nicht unter das Gesetz. Nach Angaben der Unionsfraktion reduziert sich der Anwendungsbereich des Gesetzes dadurch um ein Drittel. Auch der Verteidigungsbereich ist ausgenommen. Zudem gilt ein Schwellenwert von 50.000 Euro: Nur Aufträge über diesem Auftragsvolumen fallen unter das Gesetz. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.