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10.02.2026
16:59 Uhr
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Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat Meta zu einer Zahlung von 30 Millionen Euro an die Deutsche Telekom verurteilt. Meta hatte Zahlungen für Daten eingestellt.

Der US-amerikanische Technologiekonzern muss der Deutschen Telekom im Streit um Nutzungsentgelte rund 30 Millionen Euro zahlen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht bestätigte eine Entscheidung der Vorinstanz. Das Kölner Landgericht hatte die Zahlungspflicht vor knapp zwei Jahren auf rund 20 Millionen Euro festgelegt. Da es in dem Berufungsverfahren um einen längeren Zeitraum der Entgeltforderung ging, wurde Meta zur Zahlung von rund 30 Millionen Euro verurteilt. Meta hatte der Deutschen Telekom jahrelang für den Transport von Daten bezahlt. Internetnutzer haben über das Telekom-Netz Zugriff auf die Online-Dienste von Facebook, Instagram und WhatsApp bekommen. 2021 stellte Meta diese Zahlungen ein, weswegen Telekom Klage einreichte. Die Daten übermittelte sie weiter. Das Oberlandesgericht entschied, dass die Telekom von der Meta-Tochter Edge Network zu Recht die Vergütung erbrachter Leistungen verlange. Die Meta-Tochter hatte argumentiert, dass es gar keinen rechtsgültigen Vertrag samt Zahlungspflicht gebe, etwa weil die Telekom gegenüber Meta gar keine Leistung erbringe, sondern gegenüber den Telekom-Endkunden, welche die Datenübermittlung ja veranlassten. Die Telekom erfülle bei der Datenübermittlung nur vertragliche Verpflichtungen gegenüber Endkunden. Andere Netzbetreiber bezahlte Meta nicht In dem Rechtsstreit hatten sich beide Seiten vorgeworfen, marktbeherrschend zu sein und ihre Positionen kartellrechtswidrig zu missbrauchen. Das Gericht beurteilte das bezogen auf die Telekom aber anders. Vielmehr verfüge die Meta-Tochter über eine erhebliche Gegenmacht, die ein Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung in diesem Fall ausschließe, urteilten die Richter. So hätte Edge Network die Datenübertragung an den Netzbetreiber Telekom beenden und die Daten stattdessen über Telekom-Konkurrenten leiten können. Dass die Telekom bis 2020 von Meta für die Datenübermittlung bezahlt wurde, ist einzigartig. Netzbetreiber wie Vodafone bezahlt Meta nicht. Eine Telekom-Sprecherin sagte, man nehme das Urteil zur Kenntnis. "Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass der Transport von Datenverkehr von Meta durch unser Netz eine werthaltige Leistung darstellt." "Fair-share"-Debatte Dem Rechtsstreit zwischen der Telekom und Meta liegt die sogenannte "fair share"-Debatte zugrunde. Die großen europäischen Netzbetreiber fordern seit langem, dass große amerikanische Technologieunternehmen ihren "fairen Anteil" an den Kosten von Übertragungsnetzen bezahlen. Schließlich sei der Betrieb der Netze teuer und ohne die Netze könnten Konzerne wie Amazon, Google und Meta keine Geschäfte mit ihren europäischen Kunden machen. Die US-Technologieriesen argumentieren, dass die Nachfrage von Privatleuten nach Internetverträgen nur ihretwegen so hoch sei und davon auch die Netzbetreiber profitierten.