Zeit 02.02.2026
05:31 Uhr

Streik im ÖPNV: Alles, was Sie zum Streik im Nahverkehr wissen müssen


Wie lange geht der ÖPNV-Streik? Gilt er auch für Züge der Deutschen Bahn? Und muss ich zur Arbeit, wenn der Bus nicht fährt? Antworten auf die wichtigsten Fragen

Streik im ÖPNV: Alles, was Sie zum Streik im Nahverkehr wissen müssen
Die Busse bleiben im Schuppen, die U-Bahnen auf den Abstellgleisen und die Straßenbahnen fahren auch nicht: In weiten Teilen des Landes stehen seit drei Uhr am Montagmorgen für etwa 24 Stunden viele öffentliche Verkehrsmittel still. Die Gewerkschaft Ver.di hat bundesweit zu Warnstreiks im kommunalen Nahverkehr aufgerufen. Antworten auf die wichtigsten Fragen zum bundesweiten ÖPNV-Streik. Warum fahren die Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen in weiten Teilen des Landes am Montag nicht? Die Gewerkschaft Ver.di hat in fast allen Bundesländern zu Streiks aufgerufen. Betroffen sind rund 150 kommunale Verkehrsunternehmen, darunter auch die größten Verkehrsbetriebe des Landes: die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die Hamburger Hochbahn und die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG). Es sei davon auszugehen, dass in den betroffenen Städten und Kommunen der öffentliche Nahverkehr "zum Erliegen" komme, hatte Ver.di im Vorfeld des Streiks mitgeteilt . Der Streik hat um drei Uhr am Montagmorgen begonnen und dauert etwa 24 Stunden. In den frühen Stunden des Dienstagmorgens soll der reguläre Verkehrsbetrieb wieder aufgenommen werden. Die Gewerkschaft fordert bessere Arbeitsbedingungen für die etwa 100.000 Mitarbeiter im kommunalen Nahverkehr. Seit November verhandelt Ver.di in allen 16 Bundesländern mit den Kommunalen Arbeitgeberverbänden (KAV), es geht um Verkürzungen der Wochenarbeits- und Schichtzeiten, Verlängerungen der Ruhezeiten sowie höhere Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit. "Die Beschäftigten im ÖPNV stehen unter hoher Belastung durch extrem ungünstige Arbeitszeiten, Schichtarbeit und ständigen Zeitdruck ", erklärte die stellvertretende Ver.di-Vorsitzende Christine Behle. In einigen Regionen wie in Bayern, dem Saarland und in Hamburg wird zudem über höhere Gehälter verhandelt. Nach Angaben der Gewerkschaft verweigern die KAV bisher praktisch jede Verbesserung. Welche Regionen sind vom Streik besonders betroffen? Und was ist mit der Deutschen Bahn? Tatsächlich betrifft der Warnstreik nahezu das ganze Land. Einzige Ausnahme: Niedersachsen. Dort arbeiten etwa 5.000 Beschäftigte in den kommunalen Verkehrsbetrieben, für sie gilt eine sogenannte Friedenspflicht, sie dürfen also nicht streiken, solange ihr aktueller Tarifvertrag noch gültig ist. Die Züge der Deutschen Bahn hingegen werden nicht bestreikt – weder der Fern- noch der Regionalverkehr. Auch die S-Bahnen, die von der Deutschen Bahn betrieben werden, sind nicht betroffen. Das ist für die Bewohner einiger Großstädte und Regionen eine gute Nachricht: "Die S-Bahnen in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Köln, Nürnberg, Rhein-Main und der Regional- und Fernverkehr der DB werden als Unternehmen nicht von Ver.di vertreten und sind daher von dem Streik nicht betroffen", teilte die Deutsche Bahn mit. Darf ich als Arbeitnehmer zu Hause bleiben, wenn Busse und Bahnen wegen eines Streiks nicht fahren? Die grundsätzliche Antwort: Nein. Ein Arbeitnehmer darf nicht einfach zu Hause bleiben, ihn trifft nämlich das sogenannte Wegerisiko. Wie auch bei Schnee und Eis muss ein Arbeitnehmer dafür sorgen, dass er pünktlich an seinem Arbeitsplatz erscheint. Wenn abzusehen ist, dass das aufgrund der Umstände nicht möglich ist, muss er rechtzeitig den Kontakt zu seinem Arbeitgeber suchen, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Da der Warnstreik im ÖPNV Ende vergangener Woche angekündigt wurde, hätten Arbeitnehmer gleich nach der Ankündigung das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen müssen. Unter welchen Bedingungen müsste ich bei einem Warnstreik nicht ins Büro? Bei einem Streik im ÖPNV gilt für Arbeitnehmer das Prinzip der Zumutbarkeit. Sie müssen also alles Zumutbare unternehmen, um rechtzeitig bei der Arbeit zu erscheinen. Als zumutbar gilt unter anderem, wie die IG Metall mitteilt , dass man früher aufstehen muss als sonst, weil der Weg zur Arbeit länger dauert. Auch das Ausweichen auf alternative Verkehrsmittel wie Fahrrad, Auto oder eine Fahrgemeinschaft gilt als zumutbar. Vom Arbeitnehmer wird außerdem erwartet, dass er, sollte er alternative Verkehrsmittel nutzen, das möglicherweise höhere Verkehrsaufkommen einplant. Ebenfalls zumutbar ist, dass der Weg zur Arbeit den Arbeitnehmer womöglich mehr Geld kostet als sonst. Bei höheren Kosten hat man als Arbeitnehmer keinen automatischen Anspruch auf Entschädigung. Das sollte man bedenken, bevor man in ein Taxi oder Carsharingauto steigt. Nur in Einzelfällen kann es sein, dass der Weg zur Arbeit aufgrund einer Streiksituation als unverhältnismäßig gilt. Wenn jemand mit sehr geringem Einkommen auf eine teure Taxifahrt angewiesen wäre, um bei der Arbeit zu erscheinen, ist das womöglich unzumutbar. Allerdings muss auch dies mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Was passiert, wenn ich wegen des Streiks tatsächlich nicht zur Arbeit komme? Wer nicht zur Arbeit kommt, wird auch nicht bezahlt. Das gilt auch für Streiks. Wer wegen eines Streiks zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommt und die verpasste Arbeitszeit nicht nachholt, kann eine Lohnkürzung riskieren. Im Extremfall kann der Arbeitnehmer sogar vom Chef abgemahnt werden – allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der Beschäftigte sich nicht genug darum bemüht hat, einen alternativen Weg zur Arbeit zu organisieren. Darf ein Arbeitnehmer wegen des Streiks im Homeoffice arbeiten? Wer keine Alternative findet, um zur Arbeit zu kommen, muss eine andere Option finden. Wenn die Arbeit auch aus dem Homeoffice erledigt werden kann, ist es nach Absprache mit dem Arbeitgeber durchaus möglich, von zu Hause zu arbeiten. Einen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer allerdings nicht. Auch während eines Streiks gelten alle Vereinbarungen, die im Arbeitsvertrag festgelegt wurden. Was bedeutet der Streik für Schulkinder? Gerade sind in einigen Bundesländern Winterferien. Zumindest die Schulkinder in Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein haben also keinen erschwerten Schulweg. Alle anderen müssen hingegen zur Schule kommen – ein Streik im Nahverkehr setzt nicht die staatlich angeordnete Schulpflicht außer Kraft. Warum fahren in Berlin trotzdem die Straßenbahnen durch die Stadt? In der Hauptstadt fahren trotz des Streiks auch am Montagmorgen die gelben Trambahnen der BVG umher – allerdings ohne Fahrgäste. Der Grund für diese abstruse Situation ist, dass die Oberleitungen der Straßenbahnen in den vergangenen Tagen mühselig von Eis befreit wurden. Würden die Bahnen nun einen ganzen Tag lang nicht fahren, könnten die Oberleitungen aufgrund der angekündigten Wetterlage erneut einfrieren. Um zu gewährleisten, dass ab Dienstag auch die Straßenbahnen in Berlin wieder regulär fahren können, habe man sich auf diese Lösung geeinigt, sagte Serat Canyurt von Ver.di der Nachrichtenagentur AFP. Der Streik sei wichtig, "aber trotzdem soll der Betrieb am nächsten Tag weitergehen". Mit Material der Nachrichtenagenturen AFP und dpa