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05.02.2026
15:03 Uhr
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Streamingdienste und TV-Sender sollen nach dem Willen der Bundesregierung eine Investitionsabgabe leisten. Zudem soll es Vorgaben für deutsche Produktionen geben.

Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben sich auf die Einführung einer verpflichtenden Investitionsabgabe für Streamingdienste und TV-Sender geeinigt. Die gesetzlich festgeschriebene Quote solle acht Prozent des jährlichen Umsatzes betragen, teilte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer mit. Verknüpft werden soll dies mit Vorgaben, etwa bei der Produktion von Filmen oder Serien auf Deutsch und bei der Rechteteilung mit unabhängigen Produzenten. Nur wenn Anbieter mindestens zwölf Prozent investierten, würden sie diesen Vorgaben nicht mehr unterliegen. Sie könnten sich dann etwa entscheiden, zwar in Deutschland Filme zu produzieren, aber nicht unbedingt auf Deutsch. "Filmbooster des Bundes" Der von Regierung und den Fraktionen von CDU/CSU und SPD vereinbarte "Investitionspakt für den Filmstandort Deutschland" sieht zudem einen "Filmbooster des Bundes" vor. Dabei würden die Mittel für die wirtschaftliche Filmförderung "verlässlich und überjährig auf 250 Millionen Euro pro Jahr" erhöht. Dies sei nahezu eine Verdoppelung gegenüber dem bisherigen Niveau. "Diese Einigung hilft dem Standort Deutschland", sagte Weimer. Die Regierung sichere damit "Aufträge für die deutsche Filmwirtschaft, ohne in die Geschäftsmodelle der Streamer und Sender einzugreifen". Weimer hatte sich in der Vergangenheit für eine rein freiwillige Regelung bei Investitionen eingesetzt. Insbesondere die SPD will aber eine verpflichtende Quote. Diese soll nun dem Vernehmen nach nicht nur für Streamingdienste hauptsächlich von US-Anbietern wie zum Beispiel Netflix gelten, sondern auch für deutsche TV-Sender, einschließlich der öffentlich-rechtlichen Anbieter. Ein entsprechendes Gesetz soll möglichst noch vor Ostern im Kabinett beschlossen werden.