Zeit 23.01.2026
14:12 Uhr

Straßenverkehr: Union fordert strengere Alkohol- und Cannabisregeln für Radfahrende


Politiker von CDU und CSU verlangen aufgrund steigender Unfallzahlen härtere Grenzwerte bei Alkohol für Radfahrende. Auch beim Cannabiskonsum brauche es mehr Kontrolle.

Straßenverkehr: Union fordert strengere Alkohol- und Cannabisregeln für Radfahrende
Die Union hat härtere Vorgaben für Radfahrende im Zusammenhang mit Alkohol und Cannabis gefordert. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Stephan Stracke (CSU), sagte der Rheinischen Post : Es sei "sinnvoll, die Promillegrenzen für Fahrradfahrer zu überprüfen und gegebenenfalls zu verschärfen". Hintergrund seien Zahlen des Statistischen Bundesamts, wonach alkoholbedingte Fahrradunfälle kontinuierlich zunähmen. Den Zahlen des Statistikamtes zufolge liegt das vor allem an einer Zunahme der E-Bike-Unfälle, während die Zahl der Alkohol-Unfälle bei klassischen Fahrrädern stabil ist. Zusammengerechnet gab es 2024 mehr als 5.100 Unfälle. Stracke sagte weiter: Offenbar werde es auf die leichte Schulter genommen, "angetrunken aufs Fahrrad zu steigen und damit sich und andere zu gefährden". Er forderte zudem, den Cannabis-Konsum "in den Blick" zu nehmen. "Ihn halte ich für genauso bedenklich für die Sicherheit auf dem Fahrrad wie den Alkoholkonsum." Unterstützung für strengere Regeln kommt auch aus der CDU. Der verkehrspolitische Sprecher Christoph Ploß forderte in der Rheinischen Post : "Die Promillegrenze für Radfahrer sollte deutlich gesenkt werden." Es könne nicht sein, "dass man ohne Konsequenzen sturzbetrunken mit dem Rad herumfahren kann". Ploß forderte zudem höhere Bußgelder "für betrunkene Rambo-Radler". In Deutschland gilt für Radfahrende derzeit eine absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille. Wer mit weniger als 1,6 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist, jedoch Ausfallerscheinungen hat oder einen Unfall baut, begeht ebenfalls eine Straftat. Mögliche Strafen reichen vom Führerscheinentzug oder einer Fahreignungsprüfung (MPU) bis zu Geld- oder Freiheitsstrafen.