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16.02.2026
13:35 Uhr
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Stephan Brandner soll eine Journalistin als "Faschistin" beleidigt haben, wehrt sich aber gegen einen Strafbefehl dazu. Er hält das Wort für eine Meinungsäußerung.

Der juristische Streit zwischen dem AfD -Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner und einer Journalistin landet vor Gericht. Brandner habe gegen einen Strafbefehl in Höhe von 20.000 Euro (80 Tagessätze) Widerspruch eingelegt, teilte das Amtsgericht Gera mit. Daher werde eine Hauptverhandlung anzuberaumen sein. Brandner, der auch Vize im Bundesvorstand der AfD ist, wird nach Angaben des Gerichts Beleidigung in drei Fällen sowie eine Anstiftung zur Beleidigung vorgeworfen. Er soll eine Journalistin bei X mehrfach unter anderem als "Faschistin" und "Oberfaschistin" bezeichnet haben. AfD-Abgeordneter hält Verbalattacke für zulässig Brandner sagte, aus seiner Sicht gehe es im Kern um die Frage, ob diese Bezeichnung von jemandem eine Beleidigung oder eine Meinungsäußerung ist. "Meine Meinung ist ganz klar, dass es eine Meinungsäußerung ist", sagte Brandner der Nachrichtenagentur dpa. Der Begriff werde inflationär verwendet. "Es ist ein Alltagsbegriff, der durchaus überspitzt ist, aber der aus meiner Sicht nicht justiziabel ist im Sinne einer Beleidigung." Das Landgericht Berlin hatte eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Brandner untersagte, diese Begriffe weiter zu benutzen. Daraufhin soll Brandner gepostet haben: "Was ich nicht darf, dürfen vielleicht Andere." Ferner soll er eine Belohnung ausgelobt haben für ein rechtssicheres und rechtskräftiges Teilen seiner Auffassung. Die Immunität von Brandner war in der Vergangenheit mehrfach aufgehoben worden .