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15.01.2026
09:46 Uhr
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Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzesentwurf für ein Reparaturrecht vorgelegt. Die SPD-Politikerin will damit eine EU-Richtlinie umsetzen.

Die Bundesregierung will ein Recht auf Reparatur für Elektrogeräte wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke. Aus einem entsprechenden Gesetzentwurf von Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig zitiert die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) . Hubig plant demnach, Hersteller zu verpflichten, Produkte "während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren" und Ersatzteile vorrätig zu halten. Mit dem Vorschlag will die SPD-Politikerin eine EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren umsetzen. Ziel soll es sein, mehr Produkte so herzustellen, dass sie sich auch reparieren lassen. Es soll beispielsweise keine Software mehr eingesetzt werden dürfen, die eine Reparatur verhindert. Wenn Dritte die Reparatur übernehmen, sollen nicht nur Originalteile verwendet werden können. Gesetz könnte dieses Jahr in Kraft treten Kritiker warnen, dass das Gesetz zu einer neuen bürokratischen Belastung für die Wirtschaft werden könne. Hubig wies das zurück. Mit dem Gesetz werde die EU-Richtlinie umgesetzt. Reparaturen würden die Umwelt und den Geldbeutel schonen. Es brauche eine "neue Kultur des Reparierens", sagte Hubig der NOZ . Zunächst soll der Gesetzentwurf noch innerhalb der Regierung abgestimmt werden. Außerdem sollen sich Länder, Verbände und interessierte Kreise bis zum 13. Februar zu dem Vorschlag äußern. Das Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium geht davon aus, dass der Bundestag in der ersten Hälfte des Jahres zustimmen wird. Das teilte ein Sprecher des Ministeriums der NOZ mit. Somit könnte das Gesetz zum 31. Juli dieses Jahres fertig werden und in Kraft treten. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.