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12.02.2026
18:54 Uhr
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Die "Bild"-Zeitung hatte über Vorwürfe gegen Stefan Kuntz berichtet, die zu seinem Aus beim HSV geführt hätten. Ein Gericht stufte dies als jetzt unzulässig ein.

Auf Antrag von Stefan Kuntz hat das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Axel-Springer-Verlag erlassen. Das Gericht stufte die Berichterstattung der Bild -Zeitung zu Kuntz' Aus als Sportvorstand beim Fußballbundesligisten Hamburger SV als unzulässig ein (Az. 324 O 40/26). Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts der ZEIT. Zuerst hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Verlag kann dagegen Widerspruch einlegen, dann müsste das Oberlandesgericht sich damit befassen. Bisher ist kein Widerspruch beim Gericht eingegangen. Bild hatte berichtet, dass Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen Kuntz zu seiner Trennung vom Verein geführt hätten. Das Landgericht entschied, dass die Berichterstattung über den Verdacht nicht ausreichend belegt sei und deshalb dadurch das Persönlichkeitsrecht von Kuntz verletzt werde. Bild ist es jetzt verboten, über die angeblichen Vorwürfe erneut zu berichten, bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld. Ob ein Fehlverhalten von Kuntz vorliegt, untersuchte das Gericht dabei nicht. Anwälte von Kuntz sprechen von "Kampagne" Die von Kuntz beauftragte Anwaltskanzlei Schertz Bergmann veröffentlichte eine Pressemitteilung zu der Gerichtsentscheidung. Die jetzt verbotene Berichterstattung sei "der Inbegriff einer reißerischen und schwer rechtsverletzenden, unzulässigen Verdachtsberichterstattung, mit der ein Betroffener öffentlich an den Pranger gestellt wird". Der "Kampagne" gegen Kuntz sei mit der Gerichtsentscheidung "das Fundament entzogen". Man werde in dem Fall auch den deutschen Presserat einschalten. Der HSV hatte die Trennung von Kuntz am 2. Januar bekanntgegeben und zunächst "familiäre Gründe" als Begründung angegeben. Am 11. Januar berichtete Bild dann, dass Vorwürfe von HSV-Mitarbeiterinnen zur Trennung geführt hätten. In einem Post auf Instagram schrieb Kuntz, dass er die Vorwürfe entschieden zurückweise und juristisch dagegen vorgehe. Der Aufsichtsrat des HSV veröffentlichte daraufhin eine Pressemitteilung, in der von Vorwürfen eines "schwerwiegenden Fehlverhaltens" gegen Kuntz die Rede ist. Nach "sorgfältiger Prüfung" halte man die Vorwürfe für glaubhaft und habe deshalb entschieden, die Trennung von Kuntz anzustreben. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung wehrte sich Kuntz dann erneut gegen die Vorwürfe. Er könnte kein gravierendes Fehlverhalten in seinem Handeln erkennen.