Zeit 03.03.2026
16:47 Uhr

Staatsvertrag: Kabinett stimmt Änderungen für öffentlichen Rundfunk zu


Staatsvertrag: Kabinett stimmt Änderungen für öffentlichen Rundfunk zu
Die Brandenburger Landesregierung hat den Änderungen des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg zugestimmt. Damit soll der rechtliche Rahmen für die Medienanstalt Berlin-Brandenburg sowie für private Rundfunk- und Telemedienanbieter strukturell neugestaltet und weiterentwickelt werden, wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei heißt. Vertrag auf Länderebene Der Vertrag setzt auf Länderebene die Rahmenbedingungen des Medienstaatsvertrags um. Der für alle 16 Länder gültige Medienstaatsvertrag ist quasi ein Überbau für den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk. Die Bundesländer passen diesen Staatsvertrag von Zeit zu Zeit an. "Mit der Neufassung des Staatsvertrags reagieren wir auf die Veränderungen im Bereich der privaten Medien und sichern die Zukunftsfähigkeit des Medienstandortes Berlin-Brandenburg", sagte die Chefin der Staatskanzlei, Kathrin Schneider. Mit der Novelle soll unter anderem die Haushalts- und Wirtschaftsführung präzisiert und für das Amt der Direktorin eine Vergütungsobergrenze eingeführt werden. Mehr Kontrolle und Angebotsvielfalt Mit den neuen Regelungen könne die Medienanstalt Berlin-Brandenburg ihrem Überwachungs- und Regulierungsauftrag noch besser nachkommen, hieß es aus der Staatskanzlei. Die Medienanstalt sichere die Angebots- und Anbietervielfalt, gewährleiste damit freie Meinungsbildung und vermittele Informations- und Nachrichtenkompetenz. Laut Staatskanzlei hat auch der Berliner Senat den Änderungen zugestimmt. Nun werde das Ratifikationsverfahren in den beiden Landesparlamenten eingeleitet. "Ziel ist es, die Neuregelungen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen." © dpa-infocom, dpa:260303-930-763614/1