Zeit 06.02.2026
15:11 Uhr

Sondervermögen für Infrastruktur: Bundesregierung weist Kritik der Grünen an Haushaltsführung zurück


Die Grünen werfen Schwarz-Rot eine Verschwendung des Sondervermögens vor, etwa für Wahlgeschenke. Das verstoße gegen die Verfassung. Die Bundesregierung widerspricht.

Sondervermögen für Infrastruktur: Bundesregierung weist Kritik der Grünen an Haushaltsführung zurück
Die schwarz-rote Bundesregierung hat ‌Kritik der Grünen an ihrer Haushaltsführung zurückgewiesen. "Der Bundeshaushalt 2025 ist verfassungskonform", sagte ein Sprecher des SPD-geführten Bundesfinanzministeriums. Die Grünen werfen der Koalition ‍vor, Milliarden aus dem neuen, ​500 Milliarden Euro schweren Sondertopf zur ‌Modernisierung der Infrastruktur zu verschwenden und für Wahlgeschenke wie die ⁠Mütterrente oder eine niedrigere Mehrwertsteuer ​auf Speisen in Restaurants zu verwenden. Eine mögliche Verfassungsbeschwerde steht damit im Raum. Der Grünen-Haushaltspolitiker Sebastian Schäfer verwies auf zwei Rechtsgutachten, die seine Fraktion in ‍Auftrag gegeben hat. Sie bestätigten die Position seiner Partei. "Das Sondervermögen wird an vielen Stellen genutzt, um Haushaltslöcher zu schließen", sagte er. Außerdem würden die Mittel nicht ⁠ausreichend für zusätzliche Investitionen genutzt. "Die Haushaltsgesetze für 2025 und 2026 verstoßen gegen die Verfassung", sagte Schäfer. Grüne prüfen Klage Das Bundesfinanzministerium teilte mit, man werde die weiteren Entwicklungen abwarten, sei aber auf eine mögliche Klage vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vorbereitet. Es gebe die Vorgabe, dass die Investitionsquote bei über zehn Prozent liegen müsse. Diese werde in der gesamten mittelfristigen Finanzplanung ​eingehalten. Die Grünen hatten im Parlament für ⁠die Grundgesetzänderungen gestimmt, damit das schuldenfinanzierte Sondervermögen eingerichtet werden konnte. ⁠Sie hatten erwartet, dass die Gelder vollständig für zusätzliche ‌Investitionen verwendet werden. Aus den Rechtsgutachten ​für die Grünen geht auch hervor, dass die Chancen für eine Verfassungsklage mit ⁠Risiken verbunden wären und es keine hohen Erfolgschancen gibt. Der Bundestag hatte den Haushalt für das vergangene Jahr erst am 18. September 2025 gebilligt. Der Etat, den Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorlegte, sah für 2025 Ausgaben von 502,5 Milliarden Euro vor – rund 25 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr – und galt dann nur noch für die verbleibenden drei Monate des Jahres. Die Verabschiedung des Etats hatte sich wegen des Bruchs der Ampelkoalition und des anschließenden Regierungswechsels verzögert. Bis dahin galt eine vorläufige Haushaltsführung, die mit Inkrafttreten des neuen Etatplans endete. Der Bundeshaushalt für 2026 war Ende November 2025 verabschiedet worden.