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12.12.2025
13:05 Uhr
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Diese Änderung trifft vor allem Temu und Shein: Künftig wird in der EU eine Abgabe für importierte Billigwaren fällig. Die Regel greift ab Sommer 2026.

Die Finanzminister der EU haben sich auf härtere Schritte gegen Billigimporte geeinigt. Für Pakete bis 150 Euro wird ab Juli 2026 ein Importzoll in Höhe von drei Euro fällig. Die neue Vorgabe dürfte etwa Online-Händler wie Shein, Temu , AliExpress oder auch Amazon betreffen. Erhoben werden soll die Abgabe von den nationalen Zollbehörden. Bislang können Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro zollfrei eingeführt werden. Die neue Abgabe ist allerdings nur vorübergehend geplant, denn künftig sollen alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein. Ob günstige Produkte dadurch teurer werden, ist noch unklar. Theoretisch könnten auch die Produzenten oder Importeure die Mehrkosten übernehmen. Der Online-Handel hat in den vergangenen Jahren zu einem exponentiellen Anstieg bei Lieferungen kleiner Warenpakete mit geringem Wert in die EU geführt. Laut EU-Kommission kamen 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU an, deutlich mehr als in den beiden Vorjahren. Weitere Regeln ab kommenden Jahr Im November hatten sich die EU-Staaten darauf verständigt, die derzeit geltende 150-Euro-Freigrenze abzuschaffen . Ursprünglichen Plänen zufolge sollte die Ausnahme erst 2028 wegfallen. Auf Druck vor allem aus Frankreich soll dies nun aber bereits im kommenden Jahr geschehen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte zuletzt betont, er sei bemüht, in der Europäischen Union zu vermeiden, dass es unfaire Handelspraktiken gebe. Man sehe derzeit einen systematischen Missbrauch der Zollfreiheit von 150 Euro pro Päckchen in Deutschland, durch massenhafte Sendungen vor allem aus China . Der gewaltige Missbrauch der Freigrenzen müsse gestoppt werden. "Vor vier Jahren kamen eine Milliarde Pakete aus China. Heute sind es mehr als vier Milliarden", sagte der französische Wirtschaftsminister Roland Lescure. "Diese Pakete stellen heute einen unlauteren Wettbewerb gegenüber den Geschäften in den Innenstädten dar, die Steuern zahlen ." Schätzungen der EU-Kommission zufolge wird bei 65 Prozent der in die EU geschickten Pakete bewusst ein zu niedriger Wert in der Zollanmeldung angegeben, um die Befreiung in Anspruch zu nehmen. Das wirkt sich der Behörde zufolge nachteilig auf EU-Unternehmen aus, die nicht mit den entsprechend niedrigeren Verkaufspreisen konkurrieren können. Außerdem sei die Befreiung für Importeure ein Anreiz, größere Bestellungen beim Versand in die EU auf kleinere Pakete aufzuteilen, so die Kommission. Das trage weiter zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen bei und verursache darüber hinaus unter anderem Verpackungsmüll.