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17.02.2026
12:55 Uhr
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Wegen des Verkaufs von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Shein eingeleitet. Die EU sieht Verstöße beim Verbraucherschutz.

Nach dem Skandal um den Verkauf von Sexpuppen mit kinderähnlichem Aussehen hat die EU-Kommission ein formelles Verfahren gegen den chinesischen Textilhändler Shein eingeleitet. In einer Mitteilung verdächtigt die Kommission das Unternehmen, nicht genug gegen den Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform zu tun und den Verbraucherschutz zu vernachlässigen. Die Untersuchungen betreffen zudem die "süchtig machende Gestaltung" des Onlinedienstes sowie die mangelnde Transparenz bei den Produktempfehlungen, hieß es weiter in der Mitteilung der Kommission. Die Behörde wird nun weiter Beweise sammeln und Shein um Informationen bitten. Der Onlinehändler kann seinerseits Vorschläge machen, wie er Mängel ausräumen möchte. Ermittlungen im Rahmen des Digital Services Act Shein kündigte an, bei dem Verfahren mit der Behörde zusammenarbeiten zu wollen. "Wir teilen das Ziel der Kommission, eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu gewährleisten, und werden uns weiterhin konstruktiv an diesem Verfahren beteiligen", sagte Shein. Seit den vergangenen Vorfällen habe es bereits eine Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen gegeben, etwa bei altersbegrenzten Produkten. In den vergangenen Monaten löste die Onlineplattform viel Kritik in Europa aus. Neben kindlich aussehenden Sexpuppen konnten Kundinnen und Kunden dort auch genehmigungspflichtige Waffen und Medikamente kaufen. Nach der Kritik hatte das Unternehmen die Angebote selbst von seiner Seite genommen . Die Ermittlungen der Kommission sind die ersten im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale Dienste ( Digital Services Act ) gegen Shein. Mit dem Gesetz nimmt die EU große Internetplattformen in die Pflicht, verbotene Inhalte zu löschen. Dazu gehören sexualisierte Bilder, pädophile Inhalte, Morddrohungen und Nazisymbole.