Zeit 24.11.2025
05:14 Uhr

Selbstbestimmter Tod: Volksabstimmung in Slowenien kippt Gesetz zum assistierten Suizid


Ein neues Gesetz sollte in Slowenien eine legale Möglichkeit zum selbstbestimmten Tod schaffen. Eine religiös-konservative Gruppe ging dagegen an – mit Erfolg.

Selbstbestimmter Tod: Volksabstimmung in Slowenien kippt Gesetz zum assistierten Suizid
In Slowenien haben Bürger per Volksabstimmung ein neues Gesetz aufgehalten, das eine Form von Sterbehilfe für unheilbar kranke Menschen legalisiert hätte. Rund 53 Prozent der Wählerinnen und Wähler stimmten in dem Referendum am Sonntag gegen das Gesetz, 47 Prozent sprachen sich dafür aus, wie die Wahlkommission nach Auszählung fast aller Stimmen mitteilte. Damit wird nun ein bereits beschlossenes Gesetz zum sogenannten assistierten Suizid für mindestens ein Jahr suspendiert. Das Parlament hatte das Gesetz im Sommer nach einer ersten erfolgreichen Volksabstimmung verabschiedet. Es sah vor, todkranken Patienten bei klarem Verstand den begleiteten Suizid zu ermöglichen, wenn ihr Leiden unerträglich ist und alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Eine Gruppe von Gegnern, darunter Vertreter der katholischen Kirche und konservative Oppositionelle, ging jedoch gegen die Neuregelung an. Die Kritiker sammelten 46.000 Unterschriften – 6.000 mehr als notwendig, um eine erneute Volksabstimmung zu erwirken. Ursprünglich war Mehrheit der Slowenen für das Gesetz Der Leiter der Gruppe, die die Kampagne gegen das Gesetz organisiert hatte, Aleš Primc, sagte nach der Abstimmung, "Solidarität und Gerechtigkeit" hätten gesiegt. Zuvor hatten Kritiker behauptet, mithilfe des Gesetzes sollten alte und kranke Menschen "vergiftet" werden. Die katholische Kirche argumentierte, die Legalisierung des selbstbestimmten Todes widerspreche "dem Evangelium, den Naturgesetzen und der Menschenwürde". Der slowenische Regierungschef Robert Golob wiederum hatte die Bürger aufgerufen, das Gesetz zu unterstützen, "sodass jeder von uns für sich selbst entscheiden kann, wie und mit welcher Würde wir unser Leben beenden". Bei dem ersten Referendum im vergangenen Jahr hatten sich noch 55 Prozent der Wähler für die Legalisierung des assistierten Suizids ausgesprochen. Das Thema assistierter Suizid ist mit dem Freitod der beiden Unterhaltungskünstlerinnen Ellen und Alice Kessler auch in Deutschland in den Vordergrund gerückt. Im Gegensatz zur aktiven Sterbehilfe, die in Deutschland weiterhin strafbar ist, ist der assistierte Suizid nach deutscher Rechtslage straffrei , solange der Sterbewillige entscheidungsfähig ist. Dabei wird etwa ein tödliches Mittel beschafft oder bereitgestellt, das der Patient oder die Patientin allerdings selbst einnimmt.