Zeit 21.12.2025
12:07 Uhr

Schutz vor Kriminalität im Internet: Justizministerin plant Speicherung von IP-Adressen für drei Monate


Stefanie Hubig will die Aufklärung von Straftaten im Internet verbessern. Internetanbieter sollen künftig IP-Adressen und weitere Daten in diesem Zusammenhang speichern.

Schutz vor Kriminalität im Internet: Justizministerin plant Speicherung von IP-Adressen für drei Monate
Internetanbieter sollen zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz IP-Adressen künftig drei Monate speichern. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) legte einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. "Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz gilt bisher: Täter kommen viel zu oft davon. Das wollen wir ändern", heißt es in dem Entwurf. Einem Bericht der Bild am Sonntag zufolge wurde der Gesetzentwurf am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Die Internetanbieter sollen demnach vorsorglich speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war, hieß es aus dem Justizministerium. Darüber hinaus sollen auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind, gespeichert werden. IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen, sagte Hubig der Bild am Sonntag . Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern demnach entscheidend helfen. "Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist", teilte Hubig mit. Grüne im Bundestag halten Pläne für rechtswidrig Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Langem umstritten. Kritiker befürchten eine Aushöhlung von Grundrechten. Auch die Grünen im Bundestag lehnen die Pläne zur Speicherung von IP-Adressen ab. "Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet", sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg dem Stern . Alle bisherigen Versuche, eine anlasslose flächendeckende Vorratsdatenspeicherung einzuführen, seien vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden, teilte er mit und forderte wirksame Alternativen. Hubig verteidigte die Pläne. Der Gesetzentwurf schaffe eine wirksame Lösung, die gleichzeitig die Freiheit im Netz wahrt, sagte sie. Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibe strikt gewahrt. Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile seien ausgeschlossen, hieß es weiter. Speicherung der IP-Adressen ist Teil des Koalitionsvertrags Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf geeinigt, die Telekommunikationsanbieter zu einer dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen zu verpflichten. Die vorherige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung war aufgrund rechtlicher Unsicherheiten seit 2017 nicht mehr genutzt worden. Auch die Ampelregierung hatte eine Neuregelung erwogen. Das Vorhaben scheiterte jedoch, da sich die Koalitionspartner nicht einigen konnten, insbesondere die FDP war gegen eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen. Laut dem Lagebild des Bundeskriminalamtes wurden im vergangenen Jahr 16.354 Fälle des Missbrauchs von Kindern und 1.191 Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Jugendliche registriert.