Zeit 16.01.2026
16:59 Uhr

Schülerpraktikum: Oberverwaltungsgericht bestätigt Praktikumsverbot bei AfD-Abgeordnetem


Eine Schule darf seinen Schülern in bestimmten Fällen Praktika verbieten. Eine Schülerin hatte ein Praktikum bei einem AfD-Abgeordneten in Brandenburg machen wollen.

Schülerpraktikum: Oberverwaltungsgericht bestätigt Praktikumsverbot bei AfD-Abgeordnetem
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass eine Schule seiner Schülerin ein Praktikum bei einem AfD -Bundestagsabgeordneten verbieten darf. Die Beschwerde der Schülerin aus Brandenburg gegen die Ablehnung des Praktikums durch ihre Schule sei zurückgewiesen worden, teilte das Gericht mit. Die Schulleitung des beruflichen Gymnasiums sei nicht verpflichtet, der Durchführung des Schülerbetriebspraktikums zuzustimmen. Mit dem Urteil wurde eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt an der Oder bestätigt. Die Schule habe das gewünschte Praktikum als ungeeignet ansehen können, weil die AfD Brandenburg vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, urteilte das Gericht. Der Bundestagsabgeordnete gehört dem Vorstand des Landesverbandes an. Die Schulleitung sei nicht verpflichtet, die Einstufung durch den Verfassungsschutz selbst zu überprüfen. Die Entscheidung der Schulleitung verstoße weder gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Recht der Schülerin auf schulische Bildung, hieß es weiter. Sie könne sich auch nicht auf das Parteienprivileg berufen, wonach allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet. Bei dem Praktikum handle es sich um eine schulische Veranstaltung anstelle des Unterrichts, teilte das Gericht mit. Daher komme der Schule mit Blick auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag bei der Ausgestaltung des Praktikums und der Frage, ob eine Praktikumsstätte geeignet ist, ein weiter pädagogischer Gestaltungsspielraum zu.