Zeit 11.12.2025
15:21 Uhr

Russische Schattenflotte: Zoll prüft nach Entscheidung zu Öltanker weiteren Rechtsweg


Russische Schattenflotte: Zoll prüft nach Entscheidung zu Öltanker weiteren Rechtsweg
Der Zoll erwägt nach einer vorläufigen gerichtlichen Niederlage im Ringen um den zur russischen Schattenflotte gezählten Öltanker "Eventin" weitere rechtliche Möglichkeiten. "Aktuell prüft die Zollverwaltung die Herbeiführung eines Urteils zur Rechtmäßigkeit der Einziehung im Rahmen eines gerichtlichen Hauptverfahrens", teilte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die am Donnerstag veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) sei "keine abschließende Bewertung der Rechtslage". Vielmehr handle es sich um eine vorläufige Entscheidung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes. "Die Entscheidung des BFH wird derzeit ausgewertet. Zu möglichen weiteren Schritten können daher aktuell noch keine Angaben gemacht werden." Tanker liegt seit knappem Jahr vor Rügen Zuvor hatte der BFH mitgeteilt, dass der Zoll vorläufig nicht die "Eventin" samt Ladung einziehen und verwerten darf. Nach einer Havarie im Januar liegt das Schiff mit rund 100.000 Tonnen russischem Öl seit fast einem Jahr vor Rügen. "Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschließt die EU fortlaufend Sanktionen gegen Russland", erklärte die Sprecherin. Diese würden von der Bundesregierung, wie im Fall der "Eventin", entschieden umgesetzt. Sanktionsexperte: bislang einzigartiger Fall Für den Sanktionsexperten Sascha Lohmann verdeutlicht die Hängepartie um das Schiff zum einen die Komplexität der rechtlichen Fragen, aber auch dass der Fall bislang einzigartig ist. "Dass ein mit russischem Öl beladenes Schiff, das zu einem Drittstaat fahren sollte, aufgrund einer Havarie auf einmal im eigenen Küstengewässer endet und man dann entscheiden muss, was man damit macht, ist bisher auch noch nicht vorgefallen", sagte der Wissenschaftler von der Stiftung Wissenschaft und Politik, der Deutschen Presse-Agentur. "Was man gegebenenfalls den Behörden vorhalten kann, ist, dass sie das Nothafenrecht nicht ausreichend gewürdigt haben." Sogar die entsprechenden Sanktionsregeln sähen eine entsprechende Ausnahme vor. "Ich rechne schon damit, dass das Schiff jetzt da noch mindestens ein paar Monate liegt, wenn nicht sogar länger", sagte Lohmann mit Blick auf ein mögliches Hauptsacheverfahren. © dpa-infocom, dpa:251211-930-411184/1