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26.01.2026
14:29 Uhr
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Das Bundesinnenministerium hat 2023 die rechtsextreme Artgemeinschaft verboten. Nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht Leipzig über die Rechtmäßigkeit des Verbots.

Vermummt und bewaffnet rückte die Polizei am frühen Morgen des 27. September 2023 in Hesselbronn an. Mehr als 100 Polizistinnen und Polizisten kamen in das 100-Seelen-Dorf im Nordosten Baden-Württembergs, um das Verbot der rechtsextremen Artgemeinschaft zu vollstrecken . Insgesamt wurden 26 Wohnungen von 39 Mitgliedern in 12 Bundesländern durchsucht. "Wir verbieten eine sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung", sagte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dazu. Das Verbot sei ein "harter Schlag gegen den Rechtsextremismus" . Die Polizei beschlagnahmte bei ihren Durchsuchungen Gold, Schusswaffen und eine Vielzahl rechtsextremer Bücher, CDs und Devotionalien. Allein in der Hesselbronner Wohnung von Alexander Donninger, dem damaligen stellvertretenden Leiter des Vereins, stellte sie über 300 Edelmetallmünzen sicher. Kurz nach ihrem Verbot durch das Bundesinnenministerium reichte die Artgemeinschaft Klage dagegen ein. Über die Klage muss nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandeln – und beurteilen, ob der Verein rechtmäßig aufgelöst wurde. "Art" statt "Rasse" Vielen ist die Artgemeinschaft im Vergleich zu anderen rechtsextremen Vereinigungen kein Begriff. Sie wurde 1951 in Göttingen (Niedersachsen) gegründet. Die Gründung des zugehörigen Vereins folgte 1957 in Berlin. Sein Name lautete: "Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung". Der rechtsextreme Traditionsverein behauptete stets, eine "Religionsgemeinschaft" und die "größte heidnische Gemeinschaft Deutschlands" zu sein. Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums ist dies jedoch lediglich ein Deckmantel, um – geschützt durch die Religionsfreiheit – eine antisemitische und rassistische Ideologie zu verbreiten. In seinem "Artbekenntnis" schrieb der Verein: "Wir bekennen uns zur Erhaltung und Förderung unserer Menschenart als höchstem Lebensziel." Der Begriff "Art" ist hierbei gleichbedeutend mit dem rechtsextremen Begriff der "Rasse". Offen schrieb der Verein, die "Menschen unserer Art" seien "Menschen nordischer Rasse" und "fälischer Rasse". Das "Sittengesetz" der Artgemeinschaft forderte "gleichgeartete Gattenwahl" und "gleichgeartete Kinder". Die Gemeinschaft eint Hass. So wird "Wehrhaftigkeit bis zur Todesverachtung gegen jeden Feind von Familie, Sippe, Land, Volk, germanischer Art und germanischem Glauben" gefordert. Offenbar schien Gewalt zum Schutz der eigenen "Rasse" ein legitimes Mittel zu sein. Der Kampf ums Überleben "Die Artgemeinschaft sah im Leben einen beständigen Kampf um den Bestand der 'Rasse'", erklärt der Wissenschaftler Christoph Schulze. Er arbeitet an der Emil Julius Gumbel Forschungsstelle Antisemitismus und Rechtsextremismus, welche im Moses-Mendelssohn-Zentrum für europäisch-jüdische Studien in Potsdam (Brandenburg) angesiedelt ist. Er betont: "Bereits die Jüngsten wurden zum Kampf und zur Gewalt erzogen." Schulze hat eine Biografie über eine der Schlüsselfiguren veröffentlicht: Jürgen Rieger, ein Hamburger Rechtsanwalt und langjähriger NPD-Funktionär, hat die Artgemeinschaft entscheidend geprägt. Von 1989 bis 2009 führte er den Verein an. "Rieger war ein fanatischer Rassist und Nationalsozialist", erklärt Schulze. Über Jahre hinweg organisierte er die Gedenkmärsche für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß. Auf Büchern, die Rieger wiederum über die Artgemeinschaft schrieb, prangte das Kennzeichen des Vereins: eine Irminsul mit "Nordstern" und "Großem Wagen". Bei den Germanen war die Irminsul ein Heiligtum, bei den Nationalsozialisten das Symbol der Forschungs- und Lehrgemeinschaft "Das Ahnenerbe". Beim Marken- und Patentamt ließ die Artgemeinschaft das Kennzeichen schützen. Doch mit dem Verbot fiel das öffentliche Zeigen des Zeichens unter Strafe. "Runenstellen" und "germanischer Sechskampf" Lediglich 150 Mitglieder hatte die Artgemeinschaft, mindestens 41 Mitglieder sollen aktiv gewesen sein. Dennoch sei der Verein eine "wichtige Netzwerkorganisation" innerhalb der extremen Rechten gewesen, erklärt Schulze. Laut Bundesinnenministerium soll die Artgemeinschaft als "Dachorganisation" über sieben "Gefährtschaften" und fünf "Freundeskreise" verfügt haben. Beispielsweise soll eine "Gefährtschaft Süd-West" mit einstelliger Mitgliederzahl in Baden-Württemberg bestanden haben. Über die Aktivitäten der "Gefährtschaften" und "Freundeskreise" ist kaum etwas bekannt. Durchgeführt wurden Rituale wie Julfeste und Sonnwendfeiern. Alljährlich fanden "Gemeinschaftstage" in einem Ferienhaus in Harztor-Ilfeld (Thüringen) statt. Auf dem Programm stand "Runenstellen" und "germanischer Sechskampf". Bis zu 350 Personen sollen an den Aktivitäten des Vereins teilgenommen haben. An die Artgemeinschaft war der Verein Familienwerk, der 1985 ins Leben gerufen wurde, angegliedert. Die Satzung der Artgemeinschaft regelte, dass alle Mitglieder auch Familienwerk-Mitglieder sind. Daher wurde mit dem Verbot auch das Familienwerk als "Teilorganisation" verboten. Der Verein hatte den Zweck, "artgläubige" Familien bei Geburten und der Erziehung zu beraten und finanziell zu unterstützen. Abtreibungen und Scheidungen sollten verhindert werden. Während das Familienwerk verboten wurde, blieben assoziierte Vereine wie das Familienhilfswerk Peeneraben verschont. Nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht Am Mittwoch, dem 28. Januar, verhandelt das Bundesverwaltungsgericht Leipzig über die Rechtmäßigkeit der Verbotsmaßnahmen gegen die Artgemeinschaft . Diese hatte mit dem Hinweis, eine "Religionsgemeinschaft" zu sein, Klage eingereicht. Deswegen sei das Verbot "unverhältnismäßig". Das Urteil ist offen. Zuletzt hatte das Gericht die Verbote gegen das rechtsextreme Compact -Magazin und die Neonazi-Bruderschaft "Hammerskins Deutschland" aufgehoben .