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22.01.2026
16:50 Uhr
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Die Neonazigruppe Knockout 51 wurde von einem Gericht als kriminell, aber nicht terroristisch eingestuft. Das oberste deutsche Strafgericht bestätigte dies weitgehend.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die rechtsextremistische Kampfsportgruppe Knockout 51 zwar als kriminelle, jedoch nicht als terroristische Vereinigung eingestuft. Das oberste deutsche Strafgericht bestätigte damit im Wesentlichen ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) Jena, hob dessen Urteil aber in einzelnen Punkten auf. Nach Angaben der Sicherheitsbehörden wurde Knockout 51 spätestens Anfang 2019 im thüringischen Eisenach gegründet. Im Thüringer Verfassungsschutzbericht 2024 hieß es, dass dort unter dem Deckmantel des gemeinsamen Kampfsporttrainings junge und nationalistisch gesinnte Personen angelockt und mit rechtsextremistischem Gedankengut in Verbindung gebracht worden seien. Ziel der Gruppe sei es unter anderem gewesen, in Eisenach einen "Nazi-Kiez" zu etablieren. Strafen müssen zum Teil neu verhandelt werden Im April 2022 ließ die Bundesanwaltschaft bei einer bundesweiten Razzia vier mutmaßliche Anführer der Gruppe festnehmen. Das OLG Jena verurteilte sie im Juli 2024 zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten – unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und wegen gefährlicher Körperverletzung. Jedoch müssen die Strafen für drei Mitglieder der Gruppe neu bestimmt werden. Die höchste Strafe bekam der Rädelsführer der Gruppe, in dessen Fall auch der Schuldspruch neu verhandelt werden muss, weil das Jenaer Gericht sich nicht ausreichend mit einem möglichen Waffendelikt befasste. In den anderen beiden Fällen ging es bei den Strafen um juristische Feinheiten. Das Urteil gegen den vierten Beschuldigten wurde rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor deutlich höhere Strafen gefordert. Sie war der Ansicht, Knockout 51 sei nicht nur eine kriminelle, sondern auch eine terroristische Vereinigung. Den Angeklagten wurde in der Anklage vorgeworfen, Angriffe auf politische Gegner bis hin zu möglichen Tötungen mit Messern, Äxten und Macheten geplant zu haben. Das OLG widersprach dieser Darstellung. Die Gruppe habe sich zwar auf Gewalt vorbereitet, sei jedoch nicht auf Mord und Totschlag ausgerichtet gewesen, teilte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung 2024 mit. Die Männer hätten sich auf mögliche Angriffe mit Linksextremen vorbereiten wollen. Die Einstufung als terroristische Vereinigung bezeichnete das Gericht als "reine Fiktion". Der BGH konnte bei seiner Überprüfung des Urteils in diesem Punkt keine Rechtsfehler erkennen.