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27.01.2026
20:26 Uhr
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Ein Antrag aus der Union hat eine Debatte über das Recht auf Teilzeit losgetreten. Aber was genau sind überhaupt die Rechte von Arbeitnehmern? Das Wichtigste im Überblick

Arbeiten in Deutschland zu viele Menschen in Teilzeit? Das sieht zumindest die Mittelstands- und Wirtschaftsunion so und fordert ein Ende der "Lifestyle-Teilzeit". Der Vorschlag erntete viel Kritik, löste aber eine Debatte um die Teilzeitarbeit aus. Aber wie ist die denn derzeit geregelt? Was sind die Rechte der Arbeitnehmer? Und wie viele Menschen arbeiten in Teilzeit? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick Was ist die gesetzliche Lage beim Recht auf Teilzeit? Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht, ein Recht darauf, von Vollzeit in Teilzeit zu wechseln. Das ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz festgeschrieben. Die Regelung gilt für Unternehmen, bei denen mehr als 15 Menschen arbeiten – Auszubildende ausgenommen. Wer seine Arbeitszeit verringern möchte, muss das spätestens drei Monate vorher in Textform beim Arbeitgeber beantragen. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich dann gemeinsam auf eine neue Wochenarbeitszeit und deren Verteilung einigen sollen. Arbeitgeber können den Teilzeitwunsch aus betrieblichen Gründen ablehnen. Beispiele hierfür sind etwa wesentliche Beeinträchtigungen der Organisation, des Arbeitsablaufs oder der Sicherheit im Betrieb. Was ist Brückenteilzeit? Brückenteilzeit wird die zeitlich begrenzte Arbeit in Teilzeit genannt. Diesen Anspruch haben Beschäftigte von Betrieben, bei denen mehr als 45 Menschen arbeiten. Die Brückenteilzeit dauert mindestens ein Jahr und maximal fünf. Für Arbeitgeber gibt es bei der Brückenteilzeit eine sogenannte Zumutbarkeitsregelung: Pro 15 Beschäftigten muss nur einem die Brückenteilzeit gewährt werden. Für jeden angefangenen Fünfzehnerschritt kommt immer ein Berechtigter hinzu. Wenn in einem Betrieb mit 46 Beschäftigten also schon vier in Brückenteilzeit sind, kann der Antrag des Fünften abgelehnt werden. Wenn in einem Betrieb mit 46 Beschäftigten also schon vier in Brückenteilzeit sind, kann der Antrag des Fünften abgelehnt werden. Wie viele Menschen in Deutschland arbeiten in Teilzeit? Die aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes beziehen sich auf das Jahr 2024. Demnach haben zu diesem Zeitpunkt insgesamt 29 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland in Teilzeit gearbeitet. Auffällig ist ein starker Unterschied zwischen den Geschlechtern: Während mit 49 Prozent fast die Hälfte der Frauen in Teilzeit arbeitete, waren es nur 12 Prozent der Männer. Noch größer war die Diskrepanz bei Eltern. Während 68 Prozent aller Mütter mit Kindern unter 18 Jahren in Teilzeit arbeiteten, taten dies nur 8 Prozent der Väter. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes basieren auf dem Mikrozensus, einer Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund ein Prozent der deutschen Bevölkerung befragt wird. Die Angaben beruhen auf Selbstauskünften. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kommt in seinen Berechnungen auf eine deutlich höhere Teilzeitquote. Für 2024 gibt es diese mit 39,5 Prozent an, für das dritte Quartal 2025 mit 40,1 Prozent. Die Diskrepanz zu den Zahlen des Statistischen Bundesamtes begründet das IAB damit, dass in der Mikrozensus-Methodik die Zahl der Minijobber in Deutschland unterschätzt werde. Wer weniger arbeitet, bekommt weniger Geld. Der Nettolohn sinkt aus steuerlichen Gründen aber nicht proportional zur Arbeitszeit. Denn je weniger man verdient, desto größer ist der Anteil des Einkommens, der im steuerfreien Bereich liegt. Wer seine Arbeitszeit verringert, bekommt also in der Regel netto pro Stunde mehr Geld . Worum geht es bei der aktuellen Teilzeitdebatte? Ein Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) für den CDU-Bundesparteitag im Februar hat eine Debatte um das Recht auf Teilzeit ausgelöst. "Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit" heißt das Papier. Darin fordert die MIT, dass Arbeitnehmer künftig nur noch mit besonderer Begründung in Teilzeit gehen dürfen. Besondere Gründe könnten demnach etwa Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen sein. Auf inhaltlich nicht begründete "Lifestyle-Teilzeit" solle es keinen Rechtsanspruch mehr geben. Der Vorstoß stößt auf viel Kritik, auch aus den eigenen Reihen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte der Rheinischen Post , dass der Antrag und "seine verunglückte Wortwahl" am Kern der Debatte vorbeigingen. Es sei aber richtig, dass beim Parteitag über die Teilzeit geredet werde. "Wir müssen darüber sprechen, wie wir die Rahmenbedingungen so verbessern, dass mehr Personen den Weg von Teilzeit in Vollzeit finden." Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) lehnt den Vorschlag ebenso ab. "Ich sehe da keinen Änderungsbedarf. Mein Maßstab ist eher die Flexibilisierung der Arbeitszeit", sagte Dobrindt in der ntv-Sendung Pinar Atalay . Er glaube, dass man wegmüsse vom Acht-Stunden-Tag und hin zu einer Wochenarbeitszeit. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte dem Stern , dass die CDU nicht gut beraten sei, "wenn sie ständig verkündet, dass die Menschen in Deutschland nicht genug arbeiten". Es gebe ganz unterschiedliche Gründe, warum Menschen in Teilzeit gehen, sagte Schwesig. "Und der Staat sollte hier nicht zwischen guten und schlechten Gründen unterscheiden." Besonders die Formulierung "Lifestyle-Teilzeit" kommt bei der Opposition nicht gut an. Der Grünen-Arbeitspolitiker Armin Grau bezeichnete es als "respektlos", derart über hart arbeitende Menschen im Land zu sprechen. Teilzeit sei kein Luxusproblem, "sondern oft die einzige Möglichkeit, um erwerbstätig zu bleiben", sagte Linken-Chefin Ines Schwerdtner der Rheinischen Post . Wer dieses Recht einschränke, dränge vor allem Frauen aus dem Job, verschärfe Einkommensverluste und treibe noch mehr Menschen in Altersarmut. Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa, epd und AFP