Zeit 17.02.2026
14:58 Uhr

Rassismus: Rassismus steckt laut Studie in Routinen deutscher Behörden


Rassismus in deutschen Behörden zeigt sich nicht durch offene Anfeindungen. Eine Leipziger Studie zeigt, dass Diskriminierung in Abläufen und Entscheidungen steckt.

Rassismus: Rassismus steckt laut Studie in Routinen deutscher Behörden
Rassismus in deutschen Behörden zeigt sich laut einer Studie oft in Routinen, Entscheidungsspielräumen und der Organisationskultur. Zu diesem Ergebnis kommt die veröffentlichte Studie des Leipziger Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ). Die Forscher untersuchten Rassismus in Jobcentern, Ausländerbehörden, Polizei und Zoll, Justiz, Gesundheits-, Jugend- und Ordnungsämtern sowie in sozialen Einrichtungen. Sie stellten fest, dass rassistische Diskriminierung in allen Institutionen nachweisbar ist, jedoch in unterschiedlicher Ausprägung und Intensität. Die Befragung von 13.000 Beschäftigten ergab, dass es in den Behörden im Vergleich zur Bevölkerung kein einheitlich erhöhtes Maß ethnisch diskriminierender Einstellungen gibt. Strukturelle Risiken Rassistische Diskriminierung ist demnach in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar und zeigt sich etwa in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeitender, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden. Auch Sprachbarrieren stellen ein strukturelles Diskriminierungsrisiko, da der Grad an Hilfestellung bei Antragsverfahren stark variiert. Während einigen Antragstellenden proaktiv geholfen werde, würden Personen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen teils ab- oder auf fehlende Sprachkenntnisse hingewiesen. Auch regionale Unterschiede in gesellschaftlichen Einstellungen und das allgemeine Meinungsklima spiegeln sich den Forschern zufolge in der Verwaltungspraxis wider. Die Studie belegt außerdem, dass zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung fördern. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist bislang nicht auf das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern anwendbar. Das bedeutet, wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen. Empfehlungen der Wissenschaft Die Wissenschaftler empfehlen daher den Aufbau unabhängiger Beschwerdestellen, die Verankerung rassismuskritischer Fortbildungs- und Reflexionsangebote und die Anwerbung potenziell rassistisch diskriminierter Menschen auf allen Hierarchieebenen des öffentlichen Dienstes. Die Studie ist ein Verbundprojekt, das im Rahmen des Maßnahmenkatalogs des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus vom Bundesinnenministerium durchgeführt wurde.