Zeit 20.11.2025
15:27 Uhr

Psychische Erkrankungen bei Geflüchteten: "Keine Anzeichen von Eigen- oder Fremdaggressivität"


Ein Geflüchteter tötet in Aschaffenburg zwei Menschen. Seine psychische Erkrankung war den Behörden zuvor bekannt – und es gab auch Gewaltvorfälle.

Psychische Erkrankungen bei Geflüchteten:
Bevor Enamullah O. am 22. Januar 2025 im Aschaffenburger Park Schöntal Kleinkinder attackieren wird, bevor er einen Zweijährigen und einen Helfer töten wird und bevor Friedrich Merz sagen wird, dass das Maß "endgültig voll" sei – acht Monate vor all dem greift Enamullah O. Polizeibeamte in einer Dienststelle an. Was an diesem 13. Mai 2024 geschieht, schildert eine Polizistin im Prozess gegen O. Der Afghane, dessen Alter sich bis heute nicht feststellen lässt (er wird wohl Ende 20 sein), taucht an diesem Tag in der Inspektion der Bundespolizei auf und bittet um Hilfe: Er habe etwas "Falsches gegessen". Plötzlich kippt O.s Stimmung, er schlägt nach einer Polizistin, dann klammert er sich an der Schutzweste des Kollegen fest – und während sie zu dritt zu Boden gehen, greift er nach den Pistolen. O. wird überwältigt, in die Notaufnahme gebracht, in die Psychiatrie verlegt. Dort stellen die Ärzte eine psychotische Episode fest. Doch schon nach wenigen Stunden ist er wieder frei: Nach der Gabe von Psychopharmaka habe "keine akute Eigen- und Fremdgefährdung" mehr bestanden, so steht es in den Entlassungspapieren der Psychiatrischen Klinik Aschaffenburg. Keine Eigen- oder Fremdgefährdung – als ein Ermittler diesen Satz im Oktober 2025 am ersten Prozesstag zitiert, lachen die Zuschauer im Saal 168 im Landgericht Aschaffenburg auf. Sie lachen ein weiteres Mal auf, als der Ermittler einen Vorfall erwähnt, der sich wenige Wochen später ereignete: Nachdem O. – offenbar bellend wie ein Hund und grunzend wie ein Schwein – auf Autos eingeschlagen hatte und daraufhin von einem Rettungswagen abgeholt worden war, trat er während der Fahrt nach dem Rettungssanitäter. Wieder wurde er eingewiesen, wieder nach wenigen Stunden aus der Psychiatrie entlassen. Und wieder hieß es: "Keine Anzeichen von Eigen- oder Fremdaggressivität". Am 30. Oktober 2025, fast eineinhalb Jahre nach dem Vorfall in der Polizeistation und neun Monate nach der verheerenden Messerattacke , verliest der Richter in Aschaffenburg schließlich das Urteil gegen O.: Der Beschuldigte leide an einer paranoiden Schizophrenie und sei daher am Tattag schuldunfähig gewesen. Daher wird er in einer forensischen Klinik untergebracht. Juristisch ist der Fall abgeschlossen – doch es bleiben Fragen offen: Warum wurde O. nicht früher gestoppt? Warum erhielt er offenbar keine angemessene psychiatrische Behandlung? Und was sagt sein Fall über das deutsche Gesundheitssystem aus? Ist es in der Lage, Menschen mit Kriegs-, Flucht- oder Gewalterfahrungen angemessen zu versorgen? Oder lässt es Zehntausende Schwerkranke allein – und gefährdet damit die öffentliche Sicherheit? Als der Richter das Urteil verliest, reagiert Enamullah O. wie an allen Prozesstagen: gar nicht. Mit hängenden Schultern und toten Augen sitzt er da, manchmal legt er den Kopf auf die Tischplatte, manchmal gähnt er. Gleich zu Prozessbeginn erklärte daher O.s Verteidiger, dass man dieses Gähnen nicht fehldeuten dürfe. Es sei Ausdruck seiner Erkrankung. Die Negativsymptomatik einer Schizophrenie, wenn Wahn und Halluzinationen durch die Medikamente abgeklungen sind: Man zieht sich in sich selbst zurück, ist unfähig, Emotionen zu empfinden, so erklärt es der psychiatrische Gutachter später. Während der fünf Prozesstage bleibt O. ein Gespenst: "Wissen wir eigentlich, wer hier vor uns sitzt?", fragt der Richter zu Prozessbeginn einen Kriminalbeamten, der sich intensiv mit O. beschäftigt hat. Der antwortet: "Beschwören kann ich’s nicht." Mal behauptet O., er sei 2007 in Pakistan geboren – dann stimmt er doch wieder der offiziellen Version zu: 1997 in Kunduz, Afghanistan. Selbst sein Name bleibt unklar. Wann er sich für die Ausreise aus Afghanistan entschied, lässt sich auch nicht sagen. 2015? Oder 2019? In seinem Asylantrag gibt er an, dass er von den Taliban bedroht worden sei. Die hätten ihn ins Visier genommen, weil er Soldaten mit Drogen versorgte. Im Gespräch mit dem psychiatrischen Gutachter dagegen sagt er, dass er schlicht seine Familie mit dem Geld aus Europa unterstützen wollte. Sein erstes Ziel: Istanbul. In Istanbul, so sagt O. es zumindest, habe er einige Jahre als Bauhelfer gearbeitet, dann reiste er nach Europa weiter. Ende 2021 erreichte er Bulgarien und stellte einen Asylantrag – die erste verlässliche Angabe zu seiner Reise. Zunächst strandet er in Paris, wo er auf der Straße lebt. In dieser Zeit wird er erstmals auffällig und bekommt Antipsychotika verschrieben. Später bricht er nach Deutschland auf. In Deutschland sei alles besser, sagt er während seiner wenigen Wortmeldungen im Prozess, die ein Dolmetscher übersetzt: "Das Leben und die Technologie und alles." Dass ein Mensch, der jahrelang von Ort zu Ort reist und schließlich obdachlos wird, Gefahr läuft, psychotische Symptome zu entwickeln, ist plausibel. "Die Wahrscheinlichkeit erhöht sich schon dadurch, wenn wir in ein anderes Land umziehen", sagt der Psychiater Dominikus Bönsch – "selbst, wenn wir uns eigentlich auf diesen Umzug gefreut haben." Bönsch leitet den Maßregelvollzug im Bezirkskrankenhaus Lohr, in dem Enamullah O. heute untergebracht ist. Traumatische Erlebnisse wie Krieg, Flucht oder Obdachlosigkeit erhöhten das Risiko einer Psychose, sagt er. Seit 2015 kamen Millionen Menschen in Deutschland an, die potenziell Traumatisches erlebt haben – und die zunächst häufig in instabilen Verhältnissen leben. Sie ziehen von Unterkunft zu Unterkunft, wohnen mit Fremden auf engstem Raum. Für jemanden mit einer genetischen Veranlagung für Psychosen wird ein Ausbruch unter solchen Bedingungen wahrscheinlicher. Bönsch spricht von einer ein- bis zweiprozentigen Chance, dass ein Mensch auch unter günstigen Bedingungen in seinem Leben eine Schizophrenie entwickelt. Für Geflüchtete liegt sie wohl deutlich höher. Hochgerechnet auf alle Menschen, die nach Deutschland kamen, sind mindestens Zehntausende gefährdet. Nicht jeder Mensch mit Schizophrenie stellt eine Gefahr für andere Menschen dar. Und doch, sagt Bönsch, lasse sich empirisch nicht leugnen, dass ein Mensch mit Psychose etwas häufiger schwere Straftaten begehe.