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03.06.2026
15:56 Uhr
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Der hessische Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden laut einer Mitteilung im Hauptsacheverfahren entschieden. Die Partei hatte gegen ihre Einstufung geklagt. © dpa-infocom, dpa:260603-930-168561/1