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23.02.2026
15:27 Uhr
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An mehreren iranischen Hochschulen gibt es wieder Proteste. Derweil geht die Justiz weiter gegen Teilnehmer einer früheren Protestwelle vor – auch mit Todesurteilen.

Im Iran protestieren den dritten Tag in Folge Studierende an den Universitäten gegen das autoritäre Herrschaftssystem. Sowohl an der Alsahra-Universität in der Hauptstadt Teheran als auch an der Scharif-Universität für Technologie sowie der TU Amirkabir kam es zu neuen Demonstrationen. Auf Videos in den sozialen Medien ist zu sehen, wie Studentinnen Protestslogans gegen die Regierung riefen. Ein Doktorand an der Scharif-Universität bestätigte zahlreiche neue Proteste . Die politischen Differenzen hätten auch an den Universitäten für neue Spannungen gesorgt. Am Wochenende hatte es an einigen Hochschulen Zusammenstöße zwischen Mitgliedern der paramilitärischen Basidsch-Organisation und Studierenden gegeben. Justiz geht mit Todesurteilen gegen Demonstrierende vor Das neue Semester im Iran hat am Samstag mit etwa einem Monat Verspätung begonnen. Wegen der Massenproteste zu Beginn des Jahres hatten die Hochschulen ihren Betrieb zunächst eingestellt. Vor Kurzem nahmen einige Universitäten den Lehrbetrieb online wieder auf, nachdem die Behörden für rund drei Wochen den Internetzugang im Land abgestellt hatten. Zum Jahreswechsel hatte es im Iran eine große Protestwelle gegeben, die das Regime niederschlagen ließ. Tausende Menschen wurden getötet, Tausende weitere wurden festgenommen . Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass das Regime etliche Protestteilnehmer hinrichten lassen wird. Wie das Onlineportal Emtedad berichtete, wurde im Zusammenhang mit den Protesten nun ein Todesurteil gegen einen Mann und eine 25-jährige Haftstrafe gegen seine Tochter verhängt. Die Verurteilten seien nach der Tötung eines Offiziers am Stadtrand Teherans festgenommen worden. Das Urteil wurde nach islamischer Rechtsauffassung wegen "Kriegsführung gegen Gott" verhängt. Zwar legte die Verteidigung Berufung gegen das Urteil ein, der Antrag ist dem Bericht zufolge aber abgewiesen worden. Ein Rechtsvertreter der Einsatzkräfte sagte, dass die Todesstrafe in der Öffentlichkeit am Ort der Tötung des Offiziers zu vollstrecken sei.