Zeit 24.11.2025
12:55 Uhr

Prostitution: Expertenkommission soll besseren Schutz von Prostituierten erarbeiten


Die Bundesregierung hat eine Kommission zum besseren Schutz von Prostituierten eingesetzt. Sie soll Vorschläge für gesetzliche und nicht gesetzliche Maßnahmen erarbeiten.

Prostitution: Expertenkommission soll besseren Schutz von Prostituierten erarbeiten
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die in den kommenden Monaten Vorschläge für einen stärkeren Schutz von Prostituierten erarbeiten soll. Die Kommission solle Empfehlungen erarbeiten, "die es der Politik ermöglichen, fundierte und sachlich gut begründete Entscheidungen zum Schutz der Prostituierten zu treffen", sagte Prien zum Start der Arbeit des Gremiums. "Besonders der Kampf gegen Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen." Die Kommission soll gesetzliche und nicht gesetzliche Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des Prostituiertenschutzes für Bund, Länder und Kommunen erarbeiten. Innerhalb der nächsten zwölf Monate sollen erste gesetzliche Maßnahmen vorgeschlagen werden, darüber hinausgehende Maßnahmen binnen 18 Monaten. Gremium mit zwölf Experten und Expertinnen einberufen Nach Angaben des Ministeriums gehören der Kommission zwölf Expertinnen und Experten aus Bereichen wie Strafverfolgung, soziale Arbeit und Gesundheit an. Vorsitzender der Kommission ist den Angaben zufolge der Jurist Tillmann Bartsch. Menschen, die selbst in der Prostitution arbeiten, sind in dem Gremium dagegen nicht vertreten, wie der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen kritisierte. Grundlage für die Arbeit der Kommission ist eine im Juni veröffentlichte Evaluation des Prostitutionsschutzgesetzes, demzufolge das seit 2017 geltende Gesetz deutliche Schwächen hat. Kritiker halten derzeitiges Prostitutionsschutzgesetz für gescheitert Im Jahr 2002 war Prostitution unter der rot-grünen Bundesregierung legalisiert worden. Laut Prostitutionsschutzgesetz besteht für Prostituierte eine Anmeldepflicht , für Prostitutionsgewerbe wie Bordelle eine Erlaubnispflicht. Während Zwangsprostitution und Menschenhandel in Deutschland nach wie vor strafbar sind und das Gesetz besseren Schutz sowie bessere Arbeitsbedingungen für Prostituierte gewährleisten soll, bewerten Kritiker die Regelung als gescheitert. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hatte sich zuletzt mit Blick auf Frauenrechte für schärfere Regeln ausgesprochen. "Ich bin fest der Überzeugung: Wir müssen die Prostitution und den Sexkauf hierzulande endlich auch verbieten", sagte Klöckner. Die Gesetze schützten Prostituierte nicht ausreichend. Es bleibe bei gewaltigen Übergriffen, Übermacht von Männern und Unfreiwilligkeit. Klöckner bezeichnete Deutschland als den "Puff Europas" . Im vergangenen Jahr gab es laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes rund 32.300 angemeldete Prostituierte in Deutschland. Die tatsächliche Zahl liegt aber wahrscheinlich viel höher.