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19.02.2026
23:25 Uhr
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Im Januar 2025 starb eine Frau bei einer Wanderung am Großglockner, ihr Freund überlebte. Nun wurde er wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt.

Nach dem Tod einer jungen Frau am Großglockner ist ihr Freund wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck verhängte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe. Der heute 37 Jahre alte Mann war im Januar 2025 mit seiner Freundin zum höchsten Berg Österreichs aufgebrochen. Laut der Staatsanwaltschaft ließ er seine damals 33-jährige Partnerin in der Nacht "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert" knapp unterhalb des fast 3.800 Meter hohen Gipfels zurück. Angeklagter streitet Vorwürfe ab Der Mann sagte vor dem Richter, das Geschehene tue ihm "unendlich leid". Er bekannte sich vor dem Landesgericht Innsbruck aber nicht schuldig. Nach Angaben seines Verteidigers ließ der Mann seine Freundin zurück, um selbst Hilfe zu holen. Der Tod der Frau sei ein "ein tragischer Unglücksfall". Der Angeklagte gab vor Gericht an, er habe "keinerlei Alpin-Ausbildung" und sei somit keinesfalls in der Rolle des Bergführers gewesen. Die Freundin sei zudem ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen. "Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen", sagte er. Aus Sicht der Anklage agierte der Alpinist allerdings faktisch als Bergführer seiner weniger erfahrenen Freundin und beging dabei eine Reihe schwerer Fehler . So habe der Mann die mangelnde Erfahrung seiner Freundin nicht berücksichtigt, nicht für die nötige Ausrüstung gesorgt und für die Tour einen zu späten Start angesetzt. Zudem habe er nicht rechtzeitig kehrt gemacht, obwohl ein starker Wind für eine gefühlte Temperatur von minus 20 Grad gesorgt habe. Ex-Freundin belastete den Angeklagten Der 37-Jährige verfügte über Erfahrung mit anspruchsvollen alpinen Bergtouren . Sein Wissen hat er sich allerdings nicht in Kursen angeeignet, sondern direkt am Berg und durch Onlinevideos. Seine Freundin war ebenfalls viel in den Bergen unterwegs, doch sie hatte kaum Erfahrung mit hochalpinen Touren im Winter , wie der Richter sagte. Eine Ex-Freundin des Angeklagten sagte aus, dass er sie einmal auf einer anderen Route auf dem Großglockner alleingelassen habe, weil sie zu langsam vorangekommen sei und weil sich die beiden über die Route gestritten hätten. "Dann war er auf einmal weg", sagte sie. "Es war mitten in der Nacht, meine Stirnlampe ist ausgegangen, ich war am Ende meiner Kräfte", schilderte die Zeugin.