|
24.02.2026
11:46 Uhr
|
Verteidigung und Anklage wollen das Urteil im Prozess um einen Todesfall an Österreichs höchstem Berg nicht akzeptieren. Es lautete auf eine Bewährungs- und Geldstrafe.

Im Prozess um den Tod einer Frau am Großglockner haben die Verteidiger des Verurteilten und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Innsbruck hatte den 37-Jährigen in der vergangenen Woche wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe sowie zu einer Geldstrafe von 9.400 Euro verurteilt . Dem Mann wird vorgeworfen, seine Lebenspartnerin bei einer gemeinsamen Tour auf Österreichs höchsten Berg nachts in der Kälte allein zurückgelassen zu haben. Die Frau verstarb. Der Anwalt des Verurteilten begründete die Berufung mit der Nichtigkeit von Schuld und Strafe. Der Anwalt des 37-Jährigen legte Berufung gegen die Verurteilung an sich ein und forderte eine geringere Strafe. Zudem beanstandete er Mängel im Verfahren. Die Staatsanwaltschaft fordert ein anderes Strafmaß. Das maximal mögliche Strafmaß wären drei Jahre Haft. Der Richter hatte sich für ein milderes Strafmaß entschieden, weil der Angeklagte noch keine Vorstrafen hatte und Anfeindungen in den sozialen Medien ausgesetzt war. Über die Berufung entscheidet das Oberlandesgericht Innsbruck . Das Verfahren geht damit nicht in die nächste Instanz, sondern verbleibt am Oberlandesgericht. Frau alleine in der Nacht erfroren Das Paar hatte im Januar 2025 eine Tour auf den Großglockner gemacht. Die Partnerin hatte Bergerfahrung, allerdings noch keine Tour im Winter unternommen. Das Paar kam langsamer voran, als es für die im Winter anspruchsvolle Route nötig ist. Die Frau erfror allein in der Nacht unterhalb des Gipfels, während ihr Freund versucht haben soll, Hilfe zu holen. Der Innsbrucker Richter sah es als erwiesen an, dass der Alpinist über wesentlich mehr Erfahrung verfügte als seine 33-jährige Freundin. Außerdem hatte er sich zuvor um die Ausrüstung gekümmert und laut Urteil im Verlauf der Tour mehrfach Fehlentscheidungen getroffen. Er habe die Tour unzureichend geplant und seine Partnerin nicht über die Herausforderungen aufgeklärt, urteilte das Gericht. Zudem habe er nicht rechtzeitig einen Notruf abgesetzt, als der Frau unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels die Kraft ausging.