Zeit 05.12.2025
11:04 Uhr

New Yorker Generalstaatsanwältin: Neue Anklage gegen Trump-Gegnerin Letitia James abgelehnt


Das US-Justizministerium ist zum zweiten Mal mit dem Versuch gescheitert, die New Yorker Generalstaatsanwältin anzuklagen. Donald Trump hatte ein Verfahren gefordert.

New Yorker Generalstaatsanwältin: Neue Anklage gegen Trump-Gegnerin Letitia James abgelehnt
Das US-Justizministerium ist zum zweiten Mal binnen zwei Wochen mit dem Versuch einer Anklage gegen die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James gescheitert. Eine Grand Jury im US-Bundesstaat Virginia lehnte einen Antrag auf Anklage wegen Hypothekenbetrugs gegen die erklärte Gegnerin von US-Präsident Donald Trump ab, berichtete NBC News. Trump hatte das US-Justizministerium Ende September aufgerufen, Verfahren gegen seine persönlichen Gegner einzuleiten. Eine Grand Jury ist ein Gremium aus Geschworenen, das im US-Strafrecht entscheidet, ob die Beweise der Staatsanwaltschaft für eine Anklageerhebung genügen. Dass die Staatsanwaltschaft bereits an diesem Punkt scheitert, gilt als eher ungewöhnlich. Ein erster Versuch der Behörde, Anklage gegen die Juristin zu erheben, hatte im Oktober vor einer Grand Jury zunächst Erfolg gehabt. Eine Bundesrichterin wies die Klage dann allerdings vergangene Woche, gemeinsam mit einer Anklage gegen den früheren FBI-Chef James Comey, ab . Zur Begründung hieß es, das Justizministerium habe die zuständige Staatsanwältin in Virginia, eine frühere Anwältin Trumps, unrechtmäßig ernannt. James kritisiert "unkontrollierte Instrumentalisierung" der Justiz James wirft dem Präsidenten einen Rachefeldzug gegen sie vor. Sie bezeichnete die Vorwürfe in einer Stellungnahme als grundlos. Es sei nun Zeit, dass diese "unkontrollierte Instrumentalisierung" des US-Justizsystems ende. Die New Yorker Generalstaatsanwältin hatte in der Vergangenheit erfolgreich ein Betrugsverfahren gegen Trump wegen mutmaßlich aufgeblähter Vermögenswerte seiner Immobilienholding vorangetrieben. Die Staatsanwaltschaft wirft James nun ihrerseits vor, durch Falschangaben bei einem Immobiliengeschäft günstigere Zinsen erwirkt zu haben.