Zeit 26.11.2025
15:36 Uhr

München: Gericht kippt Verbot von Cannabiskonsum im Englischen Garten


Bayern wollte den Cannabiskonsum erschweren und sprach daher für Münchens Englischen Garten ein Verbot aus. Dieses hat der Verwaltungsgerichtshof nun jedoch aufgehoben.

München: Gericht kippt Verbot von Cannabiskonsum im Englischen Garten
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten in München aufgehoben. Das generelle Konsumverbot in dem Park sowie im angrenzenden Hofgarten und Finanzgarten sei unwirksam, urteilten die Richter. Sie gaben damit einer Klage von zwei Männern statt, die in der Parkanlage Cannabis konsumieren wollen. Das Verbot war im Sommer für den Nordteil des Parks nach einer Eilentscheidung bereits aufgehoben worden. Mit der Entscheidung des Gerichts wird der Konsum vorerst wieder in der gesamten Anlage erlaubt. Die Entscheidung der Richter ist noch nicht rechtskräftig. Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof keine Revision zugelassen, dagegen kann der Freistaat Bayern aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Schlösserverwaltung kann Verbot aussprechen Schon in der Verhandlung hatte der VGH darauf hingewiesen, dass die bayerische Schlösserverwaltung ein solches Verbot grundsätzlich erlassen dürfe. Nötig sei dafür aber "eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für Andere". Die Richter bezweifelten damals, dass die Begründung des Freistaats ausreiche, um ein Verbot aller Arten des Cannabiskonsums im gesamten Englischen Garten zu rechtfertigen. Eine detaillierte Begründung will das Gericht schriftlich nachreichen. Die Entscheidung ist ein herber Rückschlag für die restriktive Drogenpolitik der Staatsregierung . Diese hatte die Teil-Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene nicht verhindern können und aus diesem Grund angekündigt, es Konsumenten schwer machen zu wollen.