Zeit 17.12.2025
17:30 Uhr

Mögliche Anschlagspläne: Polizei nennt 21-jährigen Festgenommenen gewaltbereit


Mit der Festnahme eines 21-Jährigen will die Polizei einen möglichen Anschlag in Magdeburg verhindert haben. Nach ersten Ermittlungen zeigte sich der Mann gewaltbereit.

Mögliche Anschlagspläne: Polizei nennt 21-jährigen Festgenommenen gewaltbereit
Der 21-Jährige, der verdächtig wird, einen Anschlag in Magdeburg geplant zu haben , ist nach Einschätzung der Polizei gewaltbereit. Das sagte Landespolizeidirektor Mario Schwan in einer Sondersitzung des Innenausschusses des Landtags von Sachsen-Anhalt. Der Mann habe großes Interesse an Schießtrainings und Waffen gezeigt, sagte Schwan. Zudem sei er in der Berufsschule wegen seines muslimischen Glaubens mit Mitschülern in Streit geraten. Es habe unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestanden, sagte der Landespolizeidirektor. Deshalb habe die Polizei sofort handeln müssen. Bei dem 21-Jährigen handelt es sich laut Schwan um einen tadschikischen Staatsbürger. Nach seiner legalen Einreise in Deutschland im Juni 2024 habe der Mann zunächst in Niedersachsen gelebt. Dann sei er nach Magdeburg gezogen, wo er von März 2025 am Universitätsklinikum eine Ausbildung zum Pflegefachmann absolvierte. In einem Motivationsbrief zur Teilnahme an einem Au-pair-Programm habe er angegeben, sich für die deutsche Sprache und Kultur zu interessieren, sagte Volker Harms, Referatsleiter für Erstaufnahme, Unterbringung und Rückführung im Innenministerium. Demnach wollte der Mann in seine Heimat zurückkehren, um Tourismusmanagement zu studieren. Der 21-Jährige war am Freitag in Magdeburg in polizeilichen Gewahrsam genommen worden. Dadurch sollte ein Anschlag auf größere Menschenmengen verhindert werden. Den mutmaßlichen Plänen könnte eine islamistische Motivation zugrunde liegen. Der Mann befindet sich aktuell in Vorbereitungshaft in der Justizvollzugsanstalt Halle. Staatsanwaltschaft hat noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet Die Staatsanwaltschaft Halle hat bisher jedoch kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es sei zwar geprüft worden, ob ein Anfangsverdacht wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat besteht, hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gesagt. Die rechtliche Bewertung aber habe ergeben, dass dem gegenwärtig nicht so sei. Die Anschlagspläne seien hinsichtlich des Tatorts, der Tatzeit und der Tatumstände nicht hinreichend konkret gewesen. Bei neuen Erkenntnissen werde man den Sachverhalt neu bewerten. Das Innenministerium bereitet derweil eine Abschiebung vor . Alternativ prüfe man, ob der 21-Jährige kontrolliert und freiwillig nach Tadschikistan ausreisen könne. Dazu habe sich der junge Mann bereit erklärt. Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) betonte, man gehe mehrgleisig vor und verlasse sich nicht auf die Erklärung des Mannes. Alle ausländerrechtlichen Maßnahmen würden vorbereitet, so auch die Abschiebungsanordnung. Bei einer freiwilligen Ausreise müsse die Zustimmung der Staatsanwaltschaften eingeholt werden. Laut Landespolizeidirektor Schwan ist der Generalbundesanwalt in den Ablauf eingebunden. Im Fokus steht dabei möglicherweise eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Nach Kenntnisstand werde ein solches Ermittlungsverfahren sowie die Übernahme des Falls durch den Generalbundesanwalt jedoch nicht erfolgen, sagte Schwan.