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20.02.2026
12:48 Uhr
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Kirchen und Schulträger müssen Meldung erstatten, wenn es zu einem Missbrauchsfall kommt. Eine Betroffeneninitiative fordert einen Ausgleich, wenn dies nicht geschieht.

Die Betroffeneninitiative Eckiger Tisch wirft Kirchen und staatlichen Schulträgern vor, über Jahre hinweg Fälle sexualisierter Gewalt nicht an die gesetzlichen Unfallversicherungen gemeldet zu haben. Dadurch seien Betroffene um wichtige Leistungsansprüche wie Therapien, Reha-Maßnahmen und Renten gebracht worden, teilte der Verein in Berlin mit. Der Betroffenenverein verlangt, dass Missbrauchsopfer bei Fristversäumnissen eine materielle Kompensation erhalten. Zuvor hatte die unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, alle Kitas und Schulen in staatlicher wie privater Trägerschaft dazu aufgefordert, ihrer Meldepflicht bei sexualisierter Gewalt nachzukommen. Claus sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung , dass offenbar noch zu wenige Einrichtungen davon wüssten, dass sie derartige Vorfälle melden müssten. "Es geht mir um staatliche Verantwortung", sagte die Missbrauchsbeauftragte weiter. Claus nannte die fehlenden Meldungen im Gespräch mit der Zeitung einen "Skandal", der nicht nur die Kirchen betreffe, sondern auch den öffentlichen Schul- und Kitasektor, teils auch einige Unfallversicherer selbst. Es gibt keine flächendeckenden und verpflichtenden Schutzkonzepte Claus plädiert dafür, sämtliche Schülerakten bis zum 100. Geburtstag aufzubewahren. Außerdem verlangt sie von allen Bundesländern, verpflichtende schulische Schutzkonzepte gesetzlich zu verankern. Bisher gibt es gesetzliche Regelungen nur in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Sogenannte untergesetzliche Regelungen gelten in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Dort werden die Schulen angehalten, selbst Schutzkonzepte zu entwickeln. Völlig ohne Verpflichtung zu einem Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt seien Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt, sagte Claus und forderte: "Ich erwarte jetzt einen konsequenten Umgang mit der Vergangenheit, aber auch für die Zukunft." Viele vorgeschriebene Meldungen wurden nicht gemacht Nach Angaben des Eckigen Tischs ist Verantwortlichen in Kirche und Staat seit rund 15 Jahren bekannt, dass sexualisierte Gewalt in Schulen, Internaten, Kitas und kirchlichen Kontexten unter bestimmten Voraussetzungen als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung gelten kann und deshalb zu melden ist. Nach Angaben des Sprechers des Betroffenenvereins, Matthias Katsch, hätten dennoch weder Kirchen noch die meisten Schulträger diese vorgeschriebenen Meldungen vorgenommen. Betroffene verlören dadurch Zeit, Zugang und teils auch Ansprüche auf Leistungen wie Heilbehandlung, Rehabilitation und Rentenleistungen. Neben einer materiellen Kompensation bei Fristversäumnissen forderte Katsch, dass Fälle von sexualisierter Gewalt in Kitas, Schulen oder kirchlichen Einrichtungen ab 2011 systematisch nachgemeldet werden. Zudem plädierte er für eine Klarstellung im Sozialrecht, dass Betroffene bei grober Verletzung von Meldepflichten durch die Institutionen keine Nachteile durch Verjährung erleiden dürften. Alle Schritte – von Leitlinien über die Einrichtung von Ausgleichsfonds bis zu Gesetzesinitiativen – müssten gemeinsam mit Betroffenenvertretungen entwickelt werden, fordert der Sprecher des Betroffenenvereins.