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10.12.2025
21:31 Uhr
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Das niedersächsische Salzgitter lässt prüfen, ob Asylsuchende zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden können. Die Stadtverwaltung soll dazu ein Konzept erarbeiten.

Die niedersächsische Stadt Salzgitter will Asylsuchende zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Das hat der Stadtrat mehrheitlich entschieden. Die Verwaltung der Großstadt mit rund 100.000 Einwohnern soll eine solche Arbeitspflicht nun prüfen und ein Konzept dafür erarbeiten. Grundlage für eine solche Arbeitspflicht ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Das sieht für Arbeit in Asyleinrichtungen sowie für kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde vor. Asylsuchenden, die eine Tätigkeit ohne Begründung ablehnen, drohen Kürzungen der staatlichen Unterstützung. Erklärtes Ziel ist es, Integration und Spracherwerb der Flüchtlinge zu fördern sowie einen positiven Beitrag zur Gemeinschaft zu leisten, wie es in dem Antrag heißt. Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) sagte, die Regelung dürfe nicht als Zwangsarbeit verstanden werden, da die meisten Asylsuchenden arbeiten wollten. Kritiker sehen in Arbeitspflicht Ausbeutung Menschenrechtsorganisationen und Vereine wie Pro Asyl kritisieren die 80-Cent-Jobs dagegen als ausbeuterisch und fordern stattdessen, Arbeitsverbote für Geflüchtete aufzuheben , um Asylsuchende schneller in sichere und längerfristige Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Auch die Bereitstellung von Sprachkursen helfe nachhaltiger bei der Integration. In mehreren ostdeutschen Landkreisen ist bereits eine Arbeitspflicht für Asylsuchende eingeführt worden. In Thüringen betrifft dies unter anderem die Kreise Greiz, Saale-Orla und Saale-Holzland. In Sachsen-Anhalt wurden verpflichtende Arbeitseinsätze etwa im Landkreis Harz und im Burgenlandkreis umgesetzt. Die Kommunen berichten von gemischten Erfahrungen. Während manche Asylsuchende über die Einsätze den Einstieg in eine reguläre Beschäftigung gefunden hätten, verweigerten andere die Teilnahme.