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09.12.2025
16:40 Uhr
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Der Fall der versuchten Erpressung der Familie von Michael Schumacher mit privaten Bildern wird weiter verhandelt. Anklage und Verteidigung haben Revision eingelegt.

Mit der versuchten Erpressung der Familie von Michael Schumacher wird sich in der nächsten Instanz das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigen. Sowohl der Anwalt der Familie Schumacher als auch der des Hauptangeklagten haben Revision eingelegt, wie eine Sprecherin des Wuppertaler Landgerichts mitteilte. Das Wuppertaler Landgericht hatte zuvor das Urteil des Amtsgerichts bestätigt und den Antrag auf Berufung abgelehnt. Die Täter besaßen laut Staatsanwaltschaft private Fotos der Familie. Sie sollen eine Zahlung in Höhe von 15 Millionen Euro gefordert haben – sonst würden sie die Daten im Darknet veröffentlichen. Als Nachweis hätten sie einige Dateien an die Familie übersandt. Laut Staatsanwaltschaft wurden 900 Fotos, fast 600 Videos sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt. Eine Festplatte blieb verschwunden. Urteile gegen drei Personen Der 54-jährige Hauptangeklagte wurde zu drei Jahren Haft wegen versuchter schwerer Erpressung verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre Haft auf Bewährung. Das Urteil gegen den Sohn des Hauptangeklagten war bereits während des Berufungsprozesses rechtskräftig geworden, als der 31-Jährige seine Berufung zurückzog. Er wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Staatsanwalt hatte ursprünglich drei Jahre für den Hauptangeklagten wegen besonders schwerer Erpressung gefordert und vier Monate auf Bewährung für dessen Sohn wegen Beihilfe. Es sei besonders verwerflich, dass der Hauptangeklagte den tragischen Unfall Michael Schumachers und die Situation der Familie ausgenutzt habe. "Sehr, sehr widerliche Sache, die ich da gemacht habe" "Es ist eine sehr, sehr widerliche Sache, die ich da gemacht habe. Das wurde mir am zweiten Tag im Gefängnis klar. Ich werde dafür geradestehen", sagte der Hauptangeklagte. Der Verteidiger seines Sohns des Hauptangeklagten hatte eine Geldstrafe angeregt. "Mein Mandant hat sich für den Mist, den er gemacht hat, mehrfach entschuldigt." Er habe für seinen Vater lediglich eine E-Mail-Adresse eingerichtet, ohne sich große Gedanken zu machen. Der frühere Formel-1-Rennfahrer wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.