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26.02.2026
15:48 Uhr
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Im Prozess zum Messerangriff am Berliner Holocaust-Mahnmal vor einem Jahr fordert die Bundesanwaltschaft lebenslänglich. Die Verteidigung will eine Jugendstrafe erwirken.

Die Bundesanwaltschaft hat im Prozess um den antisemitischen und islamistischen Messerangriff am Berliner Holocaust-Mahnmal lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Dieser hatte im Februar 2025 an der Gedenkstätte einen Besucher mit einem Messer angegriffen. Das Opfer überlebte die Tat nur knapp und ist bis heute nicht in der Lage, zu arbeiten. Die Verteidigung plädierte auf sieben Jahre Haft und die Anwendung von Jugendstrafrecht. Der Täter, der 2023 als syrischer Geflüchteter nach Deutschland gekommen war, war zur Tatzeit 19 Jahre alt. Bei ihm sei noch keine abgeschlossene Entwicklung zu einem erwachsenen Menschen vorzuweisen, argumentierte die Verteidigung. Der Täter habe die Anweisungen eines ihm unbekannten Vertreters der Terrororganisation "Islamischer Staat" befolgt. Angeklagter stellte sich kurz nach der Tat Die Bundesanwaltschaft argumentierte in ihrem Plädoyer dafür, das Jugendstrafrecht anzuwenden. So habe der Angeklagte in Syrien für sich selbstbestimmte Entscheidungen getroffen und ihm sei die Flucht nach Deutschland ohne Bezugspersonen gelungen. Er sei ein "altersgemäß entwickelter junger Erwachsener", heißt es in der Begründung. Das Urteil in dem Prozess wird am 5. März erwartet. Der Angriff vom 21. Februar 2025 hatte bundesweit für Erschütterung gesorgt. Zweieinhalb Stunden nach der Tat stellte sich der Angeklagte. Daraufhin wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Im Prozess bat er um Vergebung und sagte, dass er den Anschlag "schon eine Sekunde nach der Tat bereut" habe.