Zeit 03.12.2025
13:31 Uhr

Meeresschutz: Kabinett beschließt Beitritt zu UN-Hochseeschutzabkommen


Die Meere sind durch Überfischung und Plastikmüll belastet. Ein UN-Abkommen ermöglicht die Einrichtung von Schutzgebieten auf hoher See. Auch Deutschland will beitreten.

Meeresschutz: Kabinett beschließt Beitritt zu UN-Hochseeschutzabkommen
Die Bundesregierung hat den Beitritt zum UN-Hochseeschutzabkommen beschlossen. Das Kabinett billigte zwei Gesetzentwürfe zum Beitritt und dessen Umsetzung, wie das Bundesumweltministerium mitteilte. Mit dem 2023 vereinbarten Abkommen wird erstmals weltweit die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf hoher See möglich. Es sieht gemeinsame Standards zum Meeresschutz vor und soll Umweltprüfungen ermöglichen. Bisher hat Deutschland den Vertrag für das UN-Abkommen zwar unterschrieben, für die offizielle Ratifizierung sind aber noch zwei Gesetze nötig. Das UN-Hochseeschutzabkommen sei "der größte internationale umweltpolitische Erfolg der letzten Jahre", sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). Es schaffe "erstmals weltweite gemeinsame Regeln für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf hoher See". Deutschland arbeite schon jetzt mit Partnern aus Afrika, Südamerika und Asien daran, "bald erste Schutzgebiete in den Ozeanen ausweisen zu können". Belastung durch Plastikmüll, Fischerei und Klimawandel Die Ozeane seien überlebenswichtig für uns Menschen, sagte Schneider. "Sie erzeugen Sauerstoff, versorgen uns mit Nahrung und sind das größte Ökosystem des Planeten. Zugleich sind die Ozeane stark belastet durch Plastikmüll, Überfischung, Chemikalien und Klimawandel. Umso wichtiger sind Gebiete, in denen die Meeresnatur sich wieder erholen kann." Das Hochseeabkommen hat dem Umweltministerium zufolge bisher 145 Unterzeichner, darunter alle EU-Mitgliedstaaten. Es soll am 17. Januar 2026 in Kraft treten . 75 Staaten sowie die EU haben es bereits ratifiziert. Die hohe See umfasst rund die Hälfte der Erdoberfläche. Juristisch handelt es sich um den Bereich der Meere, der jenseits der nationalen Einflusssphären und Rechtsprechung liegt. Bisher gab es für die Hochsee keine einheitlichen Umweltregeln.