|
04.02.2026
19:22 Uhr
|
Das Gerichtsurteil gegen Maja T. werten EU-Politiker als "Ergebnis eines politischen Schauprozesses". Das Auswärtige Amt will sich weiter um den Fall kümmern.

Nach dem Urteil gegen Maja T. in Budapest haben deutsche EU-Parlamentarier der Linken und SPD sowohl die Entscheidung des Gerichts als auch das Verfahren kritisiert . Der Co-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, bezeichnete das Urteil als "Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen". Der Prozess füge sich nahtlos ein "in die autoritäre Inszenierung" der Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán, die mit Härte gegen politische Gegner und Gegnerinnen punkten wolle und dabei die Justiz missbrauche, sagte Schirdewan. Der Linken-Politiker hatte das Verfahren vor Ort mitverfolgt. Zuvor hatte er den diplomatischen Einsatz der Bundesregierung für eine Rückführung Maja T.'s nach Deutschland gefordert. Der Vorsitzende der Europa-SPD, René Repasi, verurteilte die Strafe gegen Maja T. ebenfalls: "Kurz vor der Parlamentswahl in Ungarn hat Orbáns Regierung dieses Strafverfahren für politische Propaganda instrumentalisiert", sagte Repasi. Wer so agiere, verlasse den Boden europäischer Rechtsstaatlichkeit, sagte der SPD-Politiker. Die nächste Parlamentswahl in Ungarn findet am 12. April statt. Das Budapester Stadtgericht hatte die non-binäre deutsche Person Maja T. am heutigen Mittwoch zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt . T. wurden Gewaltakte gegen mutmaßliche Rechtsextremisten vorgeworfen. Der Prozess war hochumstritten, weil Maja T. trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht von Deutschland an das rechtsnationalistisch regierte Ungarn ausgeliefert worden war. SPD, Grüne und Linke im Bundestag forderten die Bundesregierung nach dem Urteil auf, sich dafür einzusetzen, Maja T. nach Deutschland zu holen. Auswärtiges Amt hält Kontakt zu Angehörigen von Maja T. Das Auswärtige Amt sagte, es nehme das Urteil zur Kenntnis. "Gerichtsverfahren kommentiert die Bundesregierung nicht und respektiert die Zuständigkeit der ungarischen Justiz", hieß es auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP. Zur Frage einer möglichen Überstellung von Maja T. nach Deutschland äußerte sich das Ministerium ebenfalls nicht. Das Auswärtige Amt werde sich weiter "hochrangig" um den Fall kümmern und "ihn auch weiterhin gegenüber der ungarischen Seite ansprechen". Die deutsche Botschaft in Budapest werde Maja T. nach dem Urteil weiter konsularisch betreuen. Auch der Kontakt zu den Angehörigen bestehe fort. Breite Kritik auch im Bundestag Das Urteil in Ungarn stieß auch auf breite Kritik bei Parteien im Bundestag. Vertreterinnen und Vertreter von SPD, Grünen und Linke kritisierten ein nicht rechtsstaatliches Verfahren und forderten die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, Maja T. nach Deutschland zu holen. Die AfD begrüßte hingegen das Urteil. "Das Urteil steht am Ende eines Verfahrens, in dem wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien infrage stehen", sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, der Welt . Es müsse nun geprüft werden, "welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um eine Überstellung von Maja T. nach Deutschland zu ermöglichen", sagte sie. Ein Verfahren zur Überstellung zur Strafvollstreckung nach Deutschland setzt grundsätzlich ein rechtskräftiges Urteil voraus. In dem Budapester Verfahren steht es nun sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung offen, in Berufung zu gehen. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.