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11.02.2026
16:01 Uhr
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Am Donnerstag sind Piloten und Flugbegleiter der Lufthansa zu einem 24-stündigen Streik aufgerufen. Die wichtigsten Informationen für betroffene Passagiere

Flüge fallen aus, werden umgebucht oder verspäten sich: Am Donnerstag müssen sich Fluggäste womöglich auf kurzfristige Planänderungen einstellen. Grund dafür ist ein Streik der Piloten und Flugbegleiter der Lufthansa . Antworten auf die wichtigsten Fragen Wer hat zum Streik aufgerufen und warum? Am Dienstagabend haben die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) und die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) jeweils kurzfristige Streiks bei der Lufthansa angekündigt, die parallel stattfinden sollen. Seitens von VC sind alle Gewerkschaftsmitglieder bei der Lufthansa und der Frachtfluggesellschaft Lufthansa Cargo aufgerufen. Die UFO rief ihre Mitglieder auf, die Lufthansa-Kerngesellschaft und die Regionaltochter Lufthansa CityLine zu bestreiken. Die rund 4.800 Pilotinnen und Piloten streiken für höhere Arbeitgeberbeiträge für die Altersversorgung. Bereits im Herbst 2025 hat es bei einer Urabstimmung eine deutliche Mehrheit für Streikmaßnahmen gegeben. Nach VC-Angaben wurde auf den Streik zunächst verzichtet, doch auf ein letztes Angebot der VC nach sieben Verhandlungsrunden hat es der Gewerkschaft zufolge keine Reaktion gegeben. Die Gewerkschaft fordert, eine Umstellung der klassischen Betriebsrente auf ein kapitalmarktfinanziertes Modell rückgängig zu machen, da dieses "das frühere Versorgungsniveau deutlich verfehlt". Keine Urabstimmung der knapp 20.000 Beschäftigten gab es hingegen bei der Kabinengewerkschaft UFO. Diese will mit einem Warnstreik Verhandlungen über Tarifverträge erzwingen. Der Gewerkschaft zufolge sind derzeit 800 Jobs durch eine Konzernstrategie bedroht, wonach mehrere neue Flugbetriebe durch schlechter bezahlte Crews einige Flüge verbilligen sollen. UFO will zudem einen tariflichen Sozialplan aushandeln. Gespräche darüber habe die Geschäftsführung bislang verweigert. Wann beginnt der Streik und wie lange hält er an? Der Streik beider Gewerkschaften ist für 24 Stunden angesetzt. Er beginnt am Donnerstag um 00:01 Uhr und endet am selben Tag um 23:59 Uhr. Er findet bundesweit statt, Ausnahmen für bestimmte Standorte gibt es nicht. Sind neben der Lufthansa weitere Fluggesellschaften betroffen? Grundsätzlich heben die Flüge aller Airlines, die nicht zur Lufthansa-Gruppe gehören, weiterhin ab. In Deutschland gehören hier beispielsweise Ryanair, Easyjet und Condor zu den wichtigsten Anbietern. Doch auch innerhalb des Lufthansa-Konzerns werden nicht alle Fluggesellschaften bestreikt. So sind etwa die ausländischen Gesellschaften Swiss, Austrian, Ita und Brussels Airlines nicht vom Streik betroffen. Auch für die deutschen Lufthansa-Töchter Eurowings und Discover gelten die Streikaufrufe der Gewerkschaften nicht. Noch unklar sind die Auswirkungen auf den Flugbetrieb der Tochter Lufthansa City Airlines – nicht zu verwechseln mit der Lufthansa CityLine, die von UFO bestreikt wird. Bei Lufthansa City Airlines handelt es sich um eine der vom Konzern geplanten neuen, untarifierten Gesellschaften. Langfristig soll sie die CityLine ersetzen. Wie viele Flüge und welche Flughäfen sind betroffen? Die Lufthansa hat Stand Mittwochmittag keine Details zum Flugplan am Donnerstag bekannt gegeben. Das Unternehmen habe sich entschieden, vorab keine Zahlen zu erheben, da die Anpassung des Flugplans "ein volatiler Prozess" sei, "der ständiger Entwicklung unterliegt", sagte ein Lufthansa-Sprecher der ZEIT. Es werde aber "massive Einschränkungen" geben. Auf ihrer Website teilte die Fluggesellschaft mit, die Auswirkungen würden noch geprüft. Gäste wurden aufgefordert, Kontaktdaten zu hinterlegen, um bei Ausfällen benachrichtigt werden zu können. Da der Streik beider Gewerkschaften bundesweit gilt, können sämtliche Abflüge betroffen sein. Neben den Drehkreuzen Frankfurt und München sind damit auch Flughäfen in Hamburg, Bremen, Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Berlin und Hannover unmittelbar betroffen. Allein in Frankfurt dürften Hunderte Flüge wegfallen: Ursprünglich seien dort an diesem Donnerstag 1.074 Flugbewegungen mit 140.000 Passagieren geplant gewesen, sagte ein Sprecher des Frankfurter Flughafens der Nachrichtenagentur dpa. In Marktkreisen wird demnach damit gerechnet, dass mehr als 200 Starts ausfallen. Wie erfährt man als Gast, dass man betroffen ist? "Gäste werden in jedem Fall automatisch von uns benachrichtigt, sollte ihr Flug betroffen sein", teilte die Lufthansa mit. Zusätzlich rät die Airline dazu, sich auf ihrer Website vor der Fahrt zum Flughafen über den Status des jeweiligen Fluges zu informieren. Der Ansprechpartner für Reisende ist in solchen Fällen stets die Fluggesellschaft, es sei denn, die Buchung läuft als Pauschalreise über einen Reiseveranstalter. Die jeweiligen Flughäfen informieren ebenfalls über aktuelle Abflug- und Ankunftszeiten. Bei solchen Informationen aus dem Internet ist es zudem ratsam, die Angaben auszudrucken oder eine PDF-Datei zu erstellen, um sie im Zweifelsfall belegen zu können. Welche Möglichkeiten haben Passagiere? Die Lufthansa gibt an, bei annullierten Flügen diese kostenlos umzubuchen. Das Unternehmen will demnach versuchen, Passagiere auf nicht bestreikte Verbindungen umzubuchen. Diese Umbuchung kann auf Wunsch von Passagieren erneut geändert werden. Betroffene können auch selbst aktiv werden: Wenn sie einen streikbedingt gestrichenen Flug stornieren, erhalten sie den Kaufpreis zurück. Die Airline hat dafür sieben Tage Zeit. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Wann dieser möglich sein wird, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Ein späterer Flug könnte beispielsweise nicht automatisch nach Ende des Streiks ermöglicht werden, da durch den 24-stündigen Ausfall ein Rückstau entstehen kann. Die Lufthansa geht jedoch davon aus, dass es dazu nicht kommen werde: "Wir rechnen mit einer weitestgehenden Normalisierung ab Freitag", teilte das Unternehmen auf ZEIT-Anfrage mit. Ist ein Ersatzflug erst am kommenden Tag oder später möglich, muss die Airline eine Übernachtungsmöglichkeit und gegebenenfalls Transfers zu einem Hotel bereitstellen; bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung zuständig. Ab einer Verspätung von fünf Stunden können Pauschalreisende laut Verbraucherschützern eine Preisminderung geltend machen. Für innerdeutsche Flüge sowie für Flüge zwischen Deutschland und Basel können die Tickets zudem kostenlos in Fahrkarten der Deutschen Bahn umgewandelt werden – ein Vorgehen, welches das Unternehmen nach Angaben eines Lufthansa-Sprechers betroffenen Kunden ausdrücklich empfiehlt. Die Lufthansa empfiehlt Betroffenen, die sich dafür entscheiden, im jeweiligen Zug einen Platz zu reservieren. Welche Rechte haben Passagiere bei Verspätungen? Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern Länge haben Fluggäste ab zwei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Betreuungsleistungen – also etwa kostenlose Telefonate, Getränke und Mahlzeiten. Bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern Länge gilt das ab Verspätungen von drei Stunden, bei Flügen mit mehr als 3.500 Kilometern Länge ab fünf Stunden. Kann die Fluggesellschaft diese Leistungen nicht selbstständig anbieten oder ist nicht erreichbar, können Betroffene ihre Ausgaben dafür später zurückfordern. Gibt es Anspruch auf Entschädigung? Laut einer EU-Verordnung haben Passagiere bei Verspätungen, Überbuchung oder annullierten Flügen Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Dies gilt jedoch nur dann, wenn kein sogenannter außergewöhnlicher Umstand für die jeweilige Einschränkung verantwortlich ist. In früheren Fällen wurden Streiks in der Regel als Fälle höherer Gewalt eingestuft, also als ein solcher außergewöhnlicher Umstand. Fluggesellschaften sind dann dementsprechend nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Inzwischen hat sich die Rechtslage dazu jedoch ausdifferenziert. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2021 im Fall eines Pilotenstreiks bei der skandinavischen Fluggesellschaft SAS, dass es sich bei dem Arbeitskampf nicht um einen außergewöhnlichen Umstand handelte. Experten zufolge können sich Fluggesellschaften durch rechtzeitiges Informieren oder weitere besonderen Umstände entlasten. Eine pauschale Antwort gibt es daher nicht, jeder konkrete Fall kann einzeln beurteilt werden. Eine detaillierte Auflistung der Fluggastrechte von Lufthansa-Kunden stellt das Unternehmen unter diesem Link bereit. Auch die Verbraucherzentrale bietet einen Überblick über Fluggastrechte an.