Zeit 18.12.2025
10:46 Uhr

Letzte Verteidigungswelle: Generalbundesanwalt klagt mutmaßliche Rechtsterroristen an


Sieben mutmaßliche Terroristen müssen vor Gericht. Laut Bundesanwaltschaft sollen sich zum Mord verabredet haben und wollten einen "Rassenkrieg" auslösen.

Letzte Verteidigungswelle: Generalbundesanwalt klagt mutmaßliche Rechtsterroristen an
Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Rechtsterroristen angeklagt. Die zum Teil sehr jungen Beschuldigten sollen Mitglieder oder Unterstützer der rechtsextremen Terrorzelle Letzte Verteidigungswelle sein, wie die Karlsruher Behörde mitteilte. Demnach sollen sieben von ihnen mutmaßlich Mitglieder, ein achter Unterstützer gewesen sein. Die weiteren Vorwürfe lauten versuchter Mord, Verabredung zum Mord, gefährliche Körperverletzung, besonders schwere Brandstiftung, Sachbeschädigung sowie Beihilfe zu diesen Taten. Zunächst hatten der NDR und der stern berichtet. Die Letzte Verteidigungswelle versteht sich laut Bundesanwaltschaft als letzte Instanz zur Verteidigung der "Deutschen Nation". Ihr Ziel sei es gewesen, durch Gewalttaten vor allem gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Dazu zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Die Bundesanwaltschaft rechnet der Gruppe drei Anschläge sowie Pläne für Anschläge zu. Geflüchtete im Visier Konkret sollen zwei mutmaßliche Mitglieder 2024 ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern angezündet haben. Das Gebäude brannte fast vollständig ab. Die Betreiber, die im Haus schliefen, waren nach Angaben der Ermittler nur durch Zufall nicht zu Schaden gekommen. Zwei weitere Jugendliche sollen bei der Tat geholfen haben. Auch der Anschlagsversuch auf ein bewohntes Asylbewerberheim im thüringischen Schmölln wird der Gruppe demnach zugeschrieben. Überdies hätten mutmaßliche Mitglieder einen Anschlag auf eine Asylunterkunft im brandenburgischen Senftenberg geplant. Einen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Thüringen wertet die Bundesanwaltschaft derweil als versuchten Mord. Zwei mutmaßliche Mitglieder sollen versucht haben, die Scheibe der Unterkunft einzuschlagen und mit einer Feuerwerksbatterie hineinzuschießen. Ein Feuer brach nicht aus. Anklage nach Großrazzia im Mai Die Bundesanwaltschaft hatte im Mai Durchsuchungen und Festnahmen gegen die Letzte Verteidigungswelle durchgeführt. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen waren fünf Verdächtige festgenommen worden. Die Polizei durchsuchte in Sachsen und in Thüringen insgesamt 13 Objekte. Drei weitere Beschuldigte saßen damals bereits in Untersuchungshaft. Im Mai 2025 waren die Beschuldigten den Angaben nach zwischen 14 und 21 Jahre alt. Aufgrund ihres Alters mussten einige von ihnen mit ihren Eltern zur Haftvorführung vor dem Ermittlungsrichter in Karlsruhe erscheinen. Sie sitzen seitdem alle in Untersuchungshaft. Im Juli waren aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs erstmals Details über Abläufe der Gruppe öffentlich geworden. Die Mitglieder planten demnach, "einen Rassenkrieg" auszulösen, bei dem zum Erhalt der "weißen Rasse" eine Gewaltspirale von Reaktion und Gegenreaktion in Gang gesetzt werden sollte, um die liberale Demokratie zu beseitigen. In sozialen Medien sollen sie rassistische und antisemitische Nachrichten gepostet und das Dritte Reich glorifiziert haben. Der "Gestapo"-Chef war 13 Jahre alt Das Dokument zeigt, wie eng sich die teils jugendlichen Beschuldigten an den Nationalsozialisten orientiert haben. Ziel sei es gewesen, das "eigene Land" in der Tradition der Sturmabteilung sowie im politischen Denken der NSDAP "zurückzuerobern" und im Bundesgebiet bewaffnete Treffen abzuhalten, heißt es. Einer der Beschuldigten wurde demnach zum "Propagandaminister" ernannt, ein anderer, offenbar erst 13-Jähriger, zum Leiter der " Gestapo ". Die gesetzliche Strafmündigkeit liegt bei 14 Jahren. Auch danach sind Jugendliche nicht per se strafbar. Das Jugendgerichtsgesetz verlangt zusätzlich eine sogenannte Verantwortungsreife. Die Täter müssen also reif genug sein, um das Unrecht ihrer Taten zu erkennen und danach handeln zu können. Davon geht die Bundesanwaltschaft im Falle der minderjährigen Beschuldigten aus. Die über 18-Jährigen gelten strafrechtlich als Heranwachsende. Die Strafen, die ein Jugendgericht verhängen kann, umfassen sogenannte Erziehungsmaßregeln wie die Teilnahme an sozialen Trainingskursen und Antiaggressionstrainings oder sogenannte Zuchtmittel wie die Reparatur oder das Ersetzen eines beschädigten Gegenstands. Es kann aber auch eine Jugendstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu höchstens zehn Jahren Haft verhängt werden. Bei Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, können es bis zu 15 Jahre sein.