Zeit 19.11.2025
16:50 Uhr

Lebensmittelhändler: Rewe verliert Rechtsstreit wegen Werbung über Rabatte


Rewe bietet in seiner App Rabatte für Produkte an, ohne deren Preis zu nennen. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg – und gewann.

Lebensmittelhändler: Rewe verliert Rechtsstreit wegen Werbung über Rabatte
Lebensmittelhändler Rewe hat einen Rechtsstreit um Werbung für Rabatte verloren. Die Supermarktkette darf nicht mit einem Bonus werben, ohne den Gesamtpreis des entsprechenden Produkts zu nennen, wie die 7. Handelskammer des Landgerichts Köln bekannt gab. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In dem Fall ging es unter anderem um Werbung für Weintrauben und Sekt. In der Rewe-App können sich Nutzer beim Kauf bestimmter Produkte einen Bonus-Coupon in Höhe eines festen Eurobetrags sichern, den sie später einlösen dürfen. Die Verbraucherschützer kritisierten die Darstellung als irreführend. So wurde neben den entsprechenden Artikeln zwar der ausgewiesene Bonus angezeigt, nicht aber der Preis des Produkts. Die Verbraucherzentrale argumentierte, es sei zu spät, wenn Kunden den Preis erst im Geschäft erfahren. Eine informierte Kaufentscheidung sei so nicht möglich. Zudem könnten Kundinnen nicht wissen oder abschätzen, ob der Verkaufspreis des betroffenen Produkts womöglich vorher angehoben worden ist. Rewe muss nacharbeiten Rewe muss bei der Darstellung der Werbung nun nachbessern. "Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und analysieren es sorgfältig", teilte der Konzern mit. Auf dieser Basis werde man die nötigen Schritte ableiten. Treue-Apps von Lebensmittelhändlern standen zuletzt mehrfach im Fokus von Rechtsstreitigkeiten. Im September scheiterten Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie kritisierten, dass die App entgegen der Teilnahmebedingungen nicht kostenlos sei. Zwar zahlen Verbraucher nicht mit Geld für die App, dafür aber mit ihren Daten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband bringt den Fall nun vor den Bundesgerichtshof. In anderen Fällen unterlagen Penny und Netto vor Gericht. Tenor der Entscheidungen: Wer mit Rabatten wirbt, muss klar und gut lesbar den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage angeben. Eine Klage von Verbraucherschützern gegen Edeka Südwest ist noch offen. Auch in diesem Fall wird bemängelt, dass Treuepunkte ohne Angabe des Gesamtpreises beworben wurden. Mehrheit nutzt mindestens eine App Laut dem Marktforschungsunternehmen NIQ ist die steigende Beliebtheit entsprechender Apps der Lebensmittelhändler auf ein verändertes Verbraucherverhalten zurückzuführen. 65 Prozent der Haushalte in Deutschland nutzen einer Studie zufolge mindestens eine Treue-App, am häufigsten erfolgt das Einlösen von Coupons. Diese motivieren laut NIQ mehr als die Hälfte der Verbraucher dazu, mehr einzukaufen. Die Preisgabe persönlicher Daten wie Kaufpräferenzen oder Nutzungsmuster ist jedoch für viele ein Problem. Eine Untersuchung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zeigt, dass nur ein Drittel der Nutzerinnen bereitwillig Daten preisgibt. Knapp 43 Prozent lehnen dies ab. Je wertvoller Kunden den Nutzen eines Coupons einschätzen, desto eher legen sie ihre Daten offen, schrieben die Autoren der Studie.